368 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Als durchaus unzutreffend bezeichnete Jencke dann noch die
Aeußerung des Dr. Martius, daß der Centralverband sich den
Vorschlägen des Gesetzentwurfes für die Organisation nur an—
schließe, weil es Großindustrien gäbe, die sozusagen einen
kommunalen Verband beherrschten. Soweit er mit der Groß—
industrie Fühlung habe, könne sie diese Auffassung nicht theilen,
weil sie die in Rede stehende Versicherung nicht auf der Grundlage
kleiner Kommunalverbände errichtet sehen wolle, sondern, im
Gegentheil, diese Art der Organisation entschieden zurückweise.
Jencke legte dann noch eingehend die Vorzüge einer Einheitsmarke
dar, deren Einführung durch Errichtung einer Reichsversicherungs—
anstalt ermöglicht werden könnte. Aus allen diesen Gründen
befürwortete Jencke die Annahme der vorgelegten Beschluß—
anträge.
Diese wurden unverändert angenommen und als Resolution7,
auf Antrag des Geheimen Bergrath Leuschner, noch der folgende Satz:
„Der Centralverband hält es für nöthig im Gesetz ausdrück—
lich auszusprechen, daß die lebensfähigen Knappschafts-, Fabrik—
und ähnliche Kassen auch für die Leistungen, die das vorliegende
Gesetz fordert, beizubehalten sind und zwar ganz in derselben Weise
wie solche vom Volkswirthschaftsrath beschlossen ist.“
Bezüglich der Stellungnahme der Vertreter des Vereins zur
Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands in
dieser Delegirtenversammlung des Centralverbandes ist hervorzu—
heben, daß in der chemischen Industrie selbst hinsichtlich der
Organisation entgegengesetzte Ansichten vorhanden waren. So
hatte, nach einem Bericht der Kölnischen Zeitung vom 31. Oktober
1888, die rheinische Ortsabtheilung des chemischen Vereins mit 17
gegen 2 Stimmen beschlossen, daß, sofern eine Reichsversicherungs—
anstalt nicht zu erreichen sei, die Organisation der Alters- und
Invaliditätsversicherung im Sinne des Gesetzentwurfes erstrebt
werden solle.
Der Nationalökonom Schäffle hatte auch über den vor—
liegenden Gesetzentwurf eine sehr eingehende Kritik geschrieben.
Sie war in dem „Deutschen Wochenblatt“, herausgegeben von
Dr. Arendt-Berlin, in den Nummern 17 bis 21 des Jahrganges
1888 erschienen. Um das den Mitgliedern des Centralverbandes
vorliegende Material zur Beurtheilung dieser wichtigen Frage zu