Full text: Zweiter Band (2. Band)

368 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Als durchaus unzutreffend bezeichnete Jencke dann noch die 
Aeußerung des Dr. Martius, daß der Centralverband sich den 
Vorschlägen des Gesetzentwurfes für die Organisation nur an— 
schließe, weil es Großindustrien gäbe, die sozusagen einen 
kommunalen Verband beherrschten. Soweit er mit der Groß— 
industrie Fühlung habe, könne sie diese Auffassung nicht theilen, 
weil sie die in Rede stehende Versicherung nicht auf der Grundlage 
kleiner Kommunalverbände errichtet sehen wolle, sondern, im 
Gegentheil, diese Art der Organisation entschieden zurückweise. 
Jencke legte dann noch eingehend die Vorzüge einer Einheitsmarke 
dar, deren Einführung durch Errichtung einer Reichsversicherungs— 
anstalt ermöglicht werden könnte. Aus allen diesen Gründen 
befürwortete Jencke die Annahme der vorgelegten Beschluß— 
anträge. 
Diese wurden unverändert angenommen und als Resolution7, 
auf Antrag des Geheimen Bergrath Leuschner, noch der folgende Satz: 
„Der Centralverband hält es für nöthig im Gesetz ausdrück— 
lich auszusprechen, daß die lebensfähigen Knappschafts-, Fabrik— 
und ähnliche Kassen auch für die Leistungen, die das vorliegende 
Gesetz fordert, beizubehalten sind und zwar ganz in derselben Weise 
wie solche vom Volkswirthschaftsrath beschlossen ist.“ 
Bezüglich der Stellungnahme der Vertreter des Vereins zur 
Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands in 
dieser Delegirtenversammlung des Centralverbandes ist hervorzu— 
heben, daß in der chemischen Industrie selbst hinsichtlich der 
Organisation entgegengesetzte Ansichten vorhanden waren. So 
hatte, nach einem Bericht der Kölnischen Zeitung vom 31. Oktober 
1888, die rheinische Ortsabtheilung des chemischen Vereins mit 17 
gegen 2 Stimmen beschlossen, daß, sofern eine Reichsversicherungs— 
anstalt nicht zu erreichen sei, die Organisation der Alters- und 
Invaliditätsversicherung im Sinne des Gesetzentwurfes erstrebt 
werden solle. 
Der Nationalökonom Schäffle hatte auch über den vor— 
liegenden Gesetzentwurf eine sehr eingehende Kritik geschrieben. 
Sie war in dem „Deutschen Wochenblatt“, herausgegeben von 
Dr. Arendt-Berlin, in den Nummern 17 bis 21 des Jahrganges 
1888 erschienen. Um das den Mitgliedern des Centralverbandes 
vorliegende Material zur Beurtheilung dieser wichtigen Frage zu
	        
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