Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 377— 
die, besonders im Hinblick auf die große Kapitalansammlung und 
die Weiterverwerthung der Kapitalien in den Betrieben geäußerten 
Bedenken zurücktreten. 
Bezüglich der Organisation waren gegen die Uebertragung 
der Alters- und Invalidenversicherung auf die Berufsgenossenschaften 
wesentlich dieselben Gründe angeführt, die auch für die Haltung 
des Centralverbandes in dieser Frage maßgebend gewesen waren. 
Besonderes Interesse rufen die folgenden weiteren Aus— 
führungen der Begründung hervor. 
Es war darauf verwiesen worden, daß die bestehenden be— 
rufsgenossenschaftlichen Organe nicht ohne Weiteres für die Alters— 
und Invalidenversicherung verwendet werden könnten, da diese in 
noch höherem Grade, wie die Unfallversicherung, breite Schultern 
erfordere. Dies nicht nur wegen der unbedingt nöthigen dauernden 
Leistungsfähigkeit, sondern auch mit Rücksicht auf eine ausreichende 
Stetigkeit in der Zahl und dem Verhältniß der Versicherten. Auch 
im Hinblick auf die thunlichste Vereinfachung der Verwaltung sei 
eine Beschränkung in der Zahl der Träger der Alters- und 
Invalidenversicherung erforderlich, damit der Orts- und Berufs⸗ 
wechsel nicht gar zu oft einen Wechsel der Versicherungsanstalt 
nach sich ziehe. Dieser Anforderung entsprächen die bestehenden 
Berufsgenossenschaften nicht, da sie zum Theil nur von geringem 
Umfange seien. 
„Um daher,“ so hieß es wörtlich in den Motiven, „innerhalb 
des Rahmens der berufsgenossenschaftlichen Gliederung wenige aber 
große Träger der Alters- und Invalidenversicherung zu erhalten, 
müßte auf die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Berufs— 
genossenschaften zu umfassenden Verbänden, welche, unbeschadet der 
Selbständigkeit ihrer Glieder, die Alters- und Invalidenversicherung 
der in Verbänden beschäftigten Personen auf gemeinsame Rechnung 
dieser Glieder zu übernehmen hätten, Bedacht genommen werden, 
sodaß nur eine verhältnißmäßig geringe Zahl der Berufsgenossen— 
schaften direkt zur Durchführung dieser Versicherung würde ver— 
wendet werden können.“ 
Aus diesem Theile der Begründung geht hervor, daß Jencke 
in der zuletzt hier erwähnten Delegirtenversammlung wohl be⸗ 
rechtigt war, anzunehmen, daß die Regierung die Absicht habe, 
nur wenige große Anstalten für die Alters- und Invaliden— 
versicherung ins Leben zu rufen. Es ist dem Bedauern darüber
	        
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