Full text: Zweiter Band (2. Band)

384 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
gegen des Reichsbeitrag ankündigen zu sollen, der „ein sehr ge— 
fährliches Stück Kommunismus, und zwar in einem Umfange wäre, 
wie es bisher in der Geschichte noch nicht dagewesen sei.“ Der 
Reichsbeitrag würde aufzubringen sein durch indirekte Steuern; er 
würde daher von den breiten Massen des Volkes getragen werden 
müssen. Die Kosten der Versicherung gehörten zu den Produktions— 
kosten und müßten durch den Preis der Erzeugnisse gedeckt werden. 
Der zweite Centrumsredner Spahn“) schränkte den Wider— 
spruch gegen den Reichszuschuß einigermaßen ein. Um die Alters— 
versorgung sofort einführen zu können, sei er bereit, einen Reichs⸗ 
zuschuß zu bewilligen, „aber nichts weiter“. 
Den gegen das Kapitaldeckungsverfahren angeführtenGründen 
schlossen sich die Redner des Centrums an und befürworteten dem— 
gemäß das Umlageverfahren. Hitze verlangte jedoch, daß mit der 
Einführung dieses Verfahrens gleichzeitig die Einführung der 
Wittwen- und Waisenversorgung verbunden werden sollte. Verlangt 
wurde ferner die Rückzahlung der Beiträge, wenn auch nur als 
Sterbegeld beim Tode eines Versicherten. Schließlich ließ das 
Centrum versichern, daß es seinerseits an einer freudigen, positiven 
Mitwirkung, um eine gedeihliche Gestaltung des Gesetzes herbei— 
zuführen, nicht fehlen lassen würde. 
Auch die Nationalliberalen stellten sich zu dem Grund— 
gedanken des Gesetzes freundlich und entgegenkommend. Ihre 
Redner, Abgeordneter Dr. Buhl**) und Abgeordneter Oechel— 
häuser***) hatten jedoch auch sehr erhebliche Bedenken. In der 
vorgeschlagenen Organisation wurde eine Quelle „unsagbarer 
Schwierigkeiten“, mit Bezug auf die Berechnung erblickt. Sie wurde 
für unmöglich gehalten und gänzlich verworfen. Dr. Buhl erklärte 
sich für eine Reichsanstalt, die er gewissermaßen für eine Folge 
des Reichszuschusses und als ein Mittel zur Erzielung größerer 
Geschäftsvereinfachung bezüglich des Rechnungswesens bezeichnete. 
Dabei sollte jedoch der Geschäftsverkehr mit den Beteiligten, be— 
sonders die Feststellung und Erhebung der Prämien und die Fest⸗ 
stellung der Renten durch die Bundesstaaten vermittelt werden. 
Dechelhäuser wies die Unmöglichkeit nach, den Berufsgenossen⸗ 
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags 
VII. Legisl.-Periode, 4. Session 1888/89, Band 1, S. 213 —216. 
a) Gbendaselbst S. 166 171. 
***) Ebendaselbst, S. 209 — 218.
	        
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