Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 9 
den gehoben. Für den schwächeren, unter dem vordrängenden Wett— 
bewerb der Großbetriebe leidenden Theil des Handwerkerstandes 
id auch war die Beitragslast zu den Hilfskassen der Gesellen höchst 
ch freie drückend geworden. Es gab viele Meister, deren Einkommen nur 
ine be— wenig mehr als der Lohn ihrer Gesellen betrug. Ein Zuschuß der 
ür die Meister zu den Kassenbeiträgen der Gesellen, auch wenn er nur 
rde, so 25 pCt. betrug, erschien durch nichts gerechtfertigt und als unbillige 
jemacht Härte. Früher, als der Geselle noch durchgehends beim Meister 
rücklich wohnte und in dessen Familie lebte, hatte jener Zuschuß eine ähn— 
währte liche Berechtigung, wie die Pflicht zur Krankenunterstützung für die 
derung Herrschaft gegenüber dem Gesinde. Der Unterschied in der sozialen 
n war. Stellung des Meisters und der Gesellen schwand noch mehr, als 
n Ein⸗ die Gewerbeordnung von 1869 vollständige Gewerbefreiheit ein— 
Die führte, alle Meisterprüfungen abschaffte und es den Gesellen er— 
1849 möglichte, jederzeit Meister zu werden. Es entsprach daher nur 
er die der Billigkeit und den veränderten Verhältnissen, daß viele Orts— 
leisten statute jene Beiträge der Handwerksmeister fallen ließen, und daß 
le in schließlich durch das Gesetz vom 8. April 1876 bei neuen Orts— 
„Ein— statuten die Zuschußpflicht der Arbeitgeber auf die Inhaber von 
uf die Fabriken beschränkt wurde. 
en nur 
noth⸗ Gegen die Zwangskassen sträubten sich nicht nur die Hand⸗ 
für sie werksmeister, sondern auch die Gesellen und Gehilfen. Im Gegen— 
Wohl⸗ satz zu Schultze-Delitzsch, der sich hauptsächlich an den Hand⸗ 
en und werkerstand gewendet hatte, suchte Lassalle durch seine Agitation 
tz von das Klassenbewußtsein der Arbeiter wachzurufen. Er war bestrebt 
langte. sie zum Zwecke der Einwirkung auf die Staatsgewalt und Um— 
lfe be⸗ gestaltung ihrer Lage zu vereinigen. Als nächstes Mittel zu seinem 
aber Zweck verlangte Lassalle das allgemeine direkte Wahlrecht. Der 
verker— Norddeutsche Bund gewährte es 1867 freiwillig. Nach Lassalle's 
n bei⸗ Tode artete die von ihm hervorgerufene Bewegung zwar immer 
aktische mehr in ein kommunistisches und revolutionäres Treiben aus, 
er An⸗ welches den Umsturz der bestehenden staatlichen und gesellschaft— 
sthülfe lichen Ordnung erstrebte; die bleibenden Folgen der Lassalle'schen 
durch Anregung waren aber, daß die Lohnarbeiter begannen, sich als 
Partei zu fühlen, daß ihr Selbstgefühl gehoben, der Klassen- und 
einer Interessengegensatz zu den Arbeitgebern verschärft und das Streben 
e nach Vereinigung und Organisation lebhafter bethätigt wurde. Die 
Mauf— Aufhebung des Koalitionsverbots und die Gestattung der Vereine
	        
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