408 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
kommende Maximalrente würde betragen haben nach den „Grund—
zügen“ und dem ersten Entwurfe 250 Mark, nach dem Beschlusse
der Kommission in erster Lesung würde sie betragen haben 348,80 Mark
und nach dem der zweiten Lesung 370 Mark. Der Referent be—
schränkte sich darauf, diese Rechnungsaufstellung für die anderen
Lohnklassen zu Protokoll zu geben*).
Er ging nun zu dem Nachweise über, daß auch die Bemessung
der Altersrente sich in den verschiedenen Vorlagen verschieden ge—
staltet habe. Sie würde nach den „Grundzügen“ und dem ersten
Gesetzentwurf 120 Mark betragen haben; in den fünf Ortsklassen
des zweiten Entwurfes der Regierung 168, 144, 120, 96 und
72 Mark. In der zweiten Lesung der Kommission des Reichstages
seien die höheren Sätze der Regierungsvorlage noch weiter gesteigert
worden, so daß die Altersrente in den vier Lohnklassen betragen
würde 203,60, 165,20, 130 und 98 Mark.
Der Gesetzentwurf hatte für die Berechnung zum Bezuge der
Altersrente das vollendete 70. Lebensjahr in Vorschlag gebracht.
Die Kommission hatte in erster Lesung die Altersgrenze auf das
bß. Lebensjahr herabgesetzt, in der zweiten Lesung aber die Regierungs—
vorlage wiederhergestellt. Der Referent beantragte, in Ueberein—
stimmung mit den Beschlüssen des Ausschusses des Centralverbandes,
daß die Versammlung sich für die Herabsetzung der Altersgrenze
auf das 65. Lebensjahr aussprechen möge. Dieser Antrag ging
wesentlich aus wirthschaftlichen Gründen hervor; denn es sei, wie
der Referent sagte, anzunehmen, daß der Arbeiter, wenn ihm die
Berechtigung zum Bezuge der Altersrente erst nach Vollendung des
70. Lebensjahres zustehe, bestrebt sein würde vorher in den Genuß
einer Invalidenrente zu gelangen. Damit aber würde seine wirth—
schaftliche Thätigkeit ein Ende erreichen. Stehe ihm aber die Be—
rechtigung zum Bezuge der Altersrente bereits mit dem beendeten
65. Lebensjahre zu, einem Alter, in dem sich zahlreiche Arbeiter
frisch und rüstig fühlten, so würden sie ihre Arbeitskräfte noch
weiter und im gegebenen Falle auch über das 70. Lebensjahr hinaus
wirthschaftlich ausnutzen.
Der Referent warf nun einen Rückblick auf die finanzielle
Belastung, die den Industrien durch die bisherige sozialpolitische
Gesetzgebung auferlegt sei. Er erklärte, dies zu thun zur richtigen
Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 46, S. 64 u. 66.