Full text: Zweiter Band (2. Band)

408 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
kommende Maximalrente würde betragen haben nach den „Grund— 
zügen“ und dem ersten Entwurfe 250 Mark, nach dem Beschlusse 
der Kommission in erster Lesung würde sie betragen haben 348,80 Mark 
und nach dem der zweiten Lesung 370 Mark. Der Referent be— 
schränkte sich darauf, diese Rechnungsaufstellung für die anderen 
Lohnklassen zu Protokoll zu geben*). 
Er ging nun zu dem Nachweise über, daß auch die Bemessung 
der Altersrente sich in den verschiedenen Vorlagen verschieden ge— 
staltet habe. Sie würde nach den „Grundzügen“ und dem ersten 
Gesetzentwurf 120 Mark betragen haben; in den fünf Ortsklassen 
des zweiten Entwurfes der Regierung 168, 144, 120, 96 und 
72 Mark. In der zweiten Lesung der Kommission des Reichstages 
seien die höheren Sätze der Regierungsvorlage noch weiter gesteigert 
worden, so daß die Altersrente in den vier Lohnklassen betragen 
würde 203,60, 165,20, 130 und 98 Mark. 
Der Gesetzentwurf hatte für die Berechnung zum Bezuge der 
Altersrente das vollendete 70. Lebensjahr in Vorschlag gebracht. 
Die Kommission hatte in erster Lesung die Altersgrenze auf das 
bß. Lebensjahr herabgesetzt, in der zweiten Lesung aber die Regierungs— 
vorlage wiederhergestellt. Der Referent beantragte, in Ueberein— 
stimmung mit den Beschlüssen des Ausschusses des Centralverbandes, 
daß die Versammlung sich für die Herabsetzung der Altersgrenze 
auf das 65. Lebensjahr aussprechen möge. Dieser Antrag ging 
wesentlich aus wirthschaftlichen Gründen hervor; denn es sei, wie 
der Referent sagte, anzunehmen, daß der Arbeiter, wenn ihm die 
Berechtigung zum Bezuge der Altersrente erst nach Vollendung des 
70. Lebensjahres zustehe, bestrebt sein würde vorher in den Genuß 
einer Invalidenrente zu gelangen. Damit aber würde seine wirth— 
schaftliche Thätigkeit ein Ende erreichen. Stehe ihm aber die Be— 
rechtigung zum Bezuge der Altersrente bereits mit dem beendeten 
65. Lebensjahre zu, einem Alter, in dem sich zahlreiche Arbeiter 
frisch und rüstig fühlten, so würden sie ihre Arbeitskräfte noch 
weiter und im gegebenen Falle auch über das 70. Lebensjahr hinaus 
wirthschaftlich ausnutzen. 
Der Referent warf nun einen Rückblick auf die finanzielle 
Belastung, die den Industrien durch die bisherige sozialpolitische 
Gesetzgebung auferlegt sei. Er erklärte, dies zu thun zur richtigen 
Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 46, S. 64 u. 66.
	        
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