2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 431
in Lohnklassen1 4 Pfennig
1 D
betragen sollten. Demgemäß sollte die Altersrente betragen in
den Lohnklassen 106,80 Mark
/ / —— 135
/ 1 In 163,20 /
L 1 191,40 1
Für die Bemessung der Invalidenrente wurde, abgesehen von
dem Reichszuschuß von 50 Mark, ein Grundbetrag von 60 Mark
angenommen, der mit jeder vollendeten Beitragswoche in
Lohnklasse 1 un a Pleumd
—— 6
steigen sollte. Nach Ablauf von 50 Beitragsjahren sollte demgemäß
die Invalidenrente betragen
in Lohnklasse 1 157, 50 Martk
11 26140
1 1 321,60 1
415, 80 /
Ferner wurde der bedeutungsvolle, von der Kommission eingefügte,
von dem Centralverband zurückgewiesene 8 133a, der den Fort—
bestand des Zwangsbeitrittes für die vorhandene Fabrik- bezw.
Werks-Pensionskasse aufheben sollte, auf Antrag des Abgeordneten
Freiherrn von Stumm-Halberg abgelehnt. Neu eingeführt war
endlich die Selbstversicherung für die Hausgewerbetreibenden und
andere Betriebsunternehmer, die nicht regelmäßig wenigstens einen
Lohnarbeiter beschäftigen, falls sie das 40. Lebensjahr noch nicht
vollendet und nicht dauernd erwerbsunfähig wären. Sie wurden
berechtigt, sich nach Maßgabe des Gesetzes in Lohnklasse II selbst
zu versichern. Endlich wurde beschlossen, daß für die Dauer
bescheinigter Krankheiten und militärischer Dienstleistungen bei Be—
rechnung der Renten die Lohnklasse II zu Grunde zu legen sei.
Der Centralverband hatte seine ernste Arbeit bezüglich der
Alters- und Invalidenversicherung wenige Tage vor dem Er—