Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 431 
in Lohnklassen1 4 Pfennig 
1 D 
betragen sollten. Demgemäß sollte die Altersrente betragen in 
den Lohnklassen 106,80 Mark 
/ / —— 135 
/ 1 In 163,20 / 
L 1 191,40 1 
Für die Bemessung der Invalidenrente wurde, abgesehen von 
dem Reichszuschuß von 50 Mark, ein Grundbetrag von 60 Mark 
angenommen, der mit jeder vollendeten Beitragswoche in 
Lohnklasse 1 un a Pleumd 
—— 6 
steigen sollte. Nach Ablauf von 50 Beitragsjahren sollte demgemäß 
die Invalidenrente betragen 
in Lohnklasse 1 157, 50 Martk 
11 26140 
1 1 321,60 1 
415, 80 / 
Ferner wurde der bedeutungsvolle, von der Kommission eingefügte, 
von dem Centralverband zurückgewiesene 8 133a, der den Fort— 
bestand des Zwangsbeitrittes für die vorhandene Fabrik- bezw. 
Werks-Pensionskasse aufheben sollte, auf Antrag des Abgeordneten 
Freiherrn von Stumm-Halberg abgelehnt. Neu eingeführt war 
endlich die Selbstversicherung für die Hausgewerbetreibenden und 
andere Betriebsunternehmer, die nicht regelmäßig wenigstens einen 
Lohnarbeiter beschäftigen, falls sie das 40. Lebensjahr noch nicht 
vollendet und nicht dauernd erwerbsunfähig wären. Sie wurden 
berechtigt, sich nach Maßgabe des Gesetzes in Lohnklasse II selbst 
zu versichern. Endlich wurde beschlossen, daß für die Dauer 
bescheinigter Krankheiten und militärischer Dienstleistungen bei Be— 
rechnung der Renten die Lohnklasse II zu Grunde zu legen sei. 
Der Centralverband hatte seine ernste Arbeit bezüglich der 
Alters- und Invalidenversicherung wenige Tage vor dem Er—
	        
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