Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 433 
nisation verfolgten Ziele sehr nahe gekommen. Deswegen hatte 
sich der Centralverband auch mit dem letzten Vorschlage der 
Regierung einverstanden erklärt. Er hatte es jedoch nur gethan 
unter der Voraussetzung, daß bei Errichtung der Landes— 
versicherungsanstalten thunlichst große Gebiete zusammengefaßt 
würden, demgemäß jede Zersplitterung vermieden werde. Leider 
sollten die Landesversicherungsanstalten, wie sehr bald nach dem 
Zustandekommen des Gesetzes bekannt wurde, nicht in der vom 
Centralverbande empfohlenen Gestalt organisirt werden. Eine 
offiziöse Korrespondenz hatte bereits im November bekannt gegeben, 
daß im ganzen deutschen Reich voraussichtlich 30 solcher Anstalten 
errichtet werden würden; speziell für Preußen 13 und zwar für 
jede Provinz eine und für die Stadt Berlin die 13te. So ist es 
auch später geschehen. 
Die in den „Grundzügen“ in Aussicht genommene Gleichheit 
der Renten und Beiträge für alle Arbeiter war auch von dem 
Centralverbande nicht für richtig erachtet worden. Er hatte 
daher freudig den Vorschlag der Regierung in dem Gesetzent— 
wurfe begrüßt, Ortsklassen einzuführen, die eine billige Unter— 
scheidung zwischen den einzelnen Arbeiterklassen nach ihrem Ver— 
dienste und ihrer ganzen Lebenshaltung bezweckten. Trotzdem der 
Centralverband die in der großen Vereinfachung des Verfahrens 
zu erblickenden Vorzüge des Systems der Ortsklassen eindringlich 
hervorgehoben und deren Einführung daher warm befürwortet 
hatte, waren sie fallen gelassen worden, ohne daß die Regierung 
der Beseitigung ihres wohlerwogenen Vorschlages irgend welchen 
nennenswerthen Widerstand entgegengestellt hätte. An die Stelle 
der Ortsklassen traten die Lohnklassen. Wenn es dem Central— 
verbande nicht gelungen war, diesen, nach seiner Auffassung höchst 
bedauerlichen Vorschlag zu verhindern, so hat er durch seine ein— 
gehenden, diese Frage betreffenden Erörterungen und Vorstellungen 
doch sehr wesentlich dazu beigetragen, daß die auf theoretischen 
Spekulationen beruhenden Bestrebungen, den Individuallohn jedes 
einzelnen Arbeiters bei der Berechnung der Beiträge und Renten 
zugrunde zu legen, zurückgewiesen wurden. Bezüglich des Reichs— 
zuschusses hatte sich der Centralverband aufs Aeußerste bemüht die 
Regierung und diejenigen Mitglieder des Reichstages, die eine 
finanzielle Mitwirkung des Staates für unbedingt nothwendig 
erachteten, in dem Festhalten an dem Reichszuschuß zu stützen. 
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