Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 437 
Punkten, der weitaus besseren Erkenntniß der Verbündeten 
Regierungen gegenüber einen maßgebenden, in den Augen der In— 
dustriellen unheilvollen Einfluß ausgeübt. 
Am 15. September 1883 waren die Delegirten des Central— 
verbandes zu einer Versammlung berufen worden, um über die 
Unfallversicherung der Arbeiter zu berathen. Der Referent Bueck— 
Düsseldorf hatte mit einem Rückblick auf die im Reichstage bei 
Berathung des Krankenkassengesetzes geführten Verhandlungen 
begonnen. Unter Anführung zahlreicher Beispiele hatte er gezeigt, 
wie das Mißtrauen und die Feindseligkeit gegen die Arbeitgeber und 
die Industrie im allgemeinen zu Mißgriffen geführt hatten, durch 
welche das Gesetz mit schwerwiegenden Mängeln behaftet worden 
war. Er hatte die mühevollen und umfassenden Bestrebungen des 
Centralverbandes bei der Bearbeitung dieses Gesetzes bezeichnet 
als „einen Kampf der sicheren praktischen Auffassung der that— 
sächlichen Verhältnisse gegen theoretische Anschauungen, die in der 
Hauptsache, von politischen Bestrebungen ausgehend, auf politische 
Ziele gerichtet sind.“ Er gab dabei jedoch der Ueberzeugung Aus— 
druck, daß, trotz der großen Mängel, jedes Mitglied des Central— 
verbandes für das Gesetz gestimmt haben würde . . . „jedoch,“ so 
fuhr der Referent fort, „in der auch von ihm in vollem Maße 
getheilten Ueberzeugung, daß die aus den Mängeln des 
Gesetzes hervorgehenden Mißstände, die er soweit nur in 
ganz flüchtigen Zügen gekennzeichnet habe, über kurz oder 
lang, und er glaube in wenigen Jahren, solchen Umfang 
annehmen würden, daß eine neue gesetzliche Regelung 
dieser Materie erforderlich werden würde.“ 
Diese Voraussage war zutreffend gewesen. Sechs Jahre 
hatten genügt, um die Unhaltbarkeit gewisser, durch das Kranken— 
kassengesetz geschaffenen Zustände zu erweisen. Unter dem 22. No— 
vember 1890 wurde dem Reichstag der Entwurf „eines Gesetzes 
über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die Kranken— 
versicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883“ unterbreitet.*) 
Mit den Mängeln des Krankenkassengesetzes hatten sich die 
rheinischen Mitglieder des Centralverbandes, der Verein zur 
Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen 
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
VIII. Legisl.-Periode, 1. Session 1890/91, Band 2, Anlage Nr. 151, S. 882.
	        
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