Full text: Zweiter Band (2. Band)

438 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
in Rheinland und Westfalen und die Nordwestliche 
Gruppe des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl— 
industrieller in den Jahren 1886 und 1887 besonders ein— 
gehend beschäftigt. Diese Ärbeiten hatten ihren vorläufigen Ab— 
schluß gefunden mit einer unter dem 17. November 1887 an den 
Bundesrath gerichteten, das Krankenversicherungsgesetz betreffenden 
Eingabe,“) in der, unter Beigabe einer sehr eingehenden Be— 
gründung, 27 Anträge auf Abänderung der betreffenden Bestim— 
mungen des Krankenkassengesetzes gestellt worden waren. 
Die Novelle zum Krankenkassengesetz war, bevor sie an den 
Bundesrath gelangte, veröffentlicht worden. Die vorbezeichneten 
rheinischen Vereine hatten die Genugthuung zu finden, daß ihre 
Anträge fast in vollem Umfange als berechtigt anerkannt und bei 
der Vorlage berücksichtigt waren. Es waren auf Grund der Er— 
fahrungen auch die prinzipiellen Bedenken der Industrie gegen 
gewisse Bestimmungen des Krankenkassengesetzes in nicht unerheb— 
lichem Umfange berücksichtigt worden. In der allgemeinen Be—⸗ 
gründung war darauf hingewiesen worden, daß der von den Ver— 
hündeten Regierungen im Jahre 1882 vorgelegte Entwurf für die 
Verhältnisse der verschiedenen Krankenkassen eine Regelung vor— 
geschlagen hatte, nach welcher für das Versicherungsverhältniß der 
versicherungspflichtigen Personen, abgesehen von denen, die einer 
eingeschriebenen Kasse oder einer Hilfskasse angehörten, die jeweilige 
Art der Beschäftigung maßgebend sein sollte. Die zur Vor⸗ 
berathung dieses Entwurfes niedergesetzte Kommission des Reichs— 
tages hatte dagegen die Absicht verfolgt, dieses „Zwangskassen— 
system?“ durch das „System des Kassenzwanges“ zu ersetzen. 
Diesem Streben war in beschränktem Umfange auch Rechnung ge— 
tragen worden, jedoch ohne den beabsichtigten Zweck zu erreichen. 
Die betreffenden Beschlüsse hatten vielmehr zu Unklarheiten und 
Zweifeln bezüglich der Auslegung und Anwendung des Gesetzes 
geführt. Es empfahl sich daher nicht, auf dem s. Zt. von der Kom— 
mission des Reichstages eingeschlagenen Wege weiterzugehen und 
diejenigen Bestimmungen abzuändern, die in dem bestehenden Ge— 
setze die freie Wahl zwischen den verschiedenen Kassen verhindern. 
Der Entwurf beließ es vielmehr bei dem Zwangskassensystem und 
*) Mittheilungen des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirth— 
schaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen, Jahrgang 1887, Heft 10 
und 11, S. 446.
	        
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