Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 471 
In der Ausschußsitzung vom 24. November 1890, bereits 
wenige Tage, nachdem der Entwurf eines Gesetzes über die Ab— 
änderung des Gesetzes betreffend die Krankenversicherung von dem 
Bundesrathe genehmigt worden war, hatte der Geschäftsführer 
Bueck einen kurzen Bericht über den hauptsächlichsten Inhalt dieser 
Vorlage erstattet.“) 
In der Sitzung des Ausschusses vom 22. Mai 1891**) 
verwies der Geschäftsführer darauf, daß bezüglich des in Rede 
stehenden Gesetzentwurfes die erste Lesung im Reichstag und die 
Kommissionsberathung beendet worden sei. Er stellte den Mit— 
gliedern einen ausführlichen Bericht über die Beschlüsse der 
Kommission für die nächste Zeit in Aussicht.“**x) Bueck bemerkte 
dabei, daß die unverkennbaren Verbesserungen bezüglich gewisser, 
von der Industrie bereits bei der Entstehung des Krankenkassen— 
gesetzes für unzuträglich erachteten Bestimmungen bei der Mehrheit 
der Kommission des Reichstages keine Annahme gefunden hätten. 
Leider habe die bereits mehrfach gekennzeichnete Strömung im 
Reichstage auch in der Kommission die Oberhand gewonnen. 
Danach wäre zu befürchten, daß die von dem Bundesrat 
beabsichtigten Verbesserungen in den für die Industrie wichtigsten 
Punkten durch die Beschlüsse der Kommission als in das Gegentheil 
verwandelt erscheinen müßten. Die drohende ernste Gefahr, daß 
die von den Verbündeten Regierungen angestrebte Verbesserung 
vereitelt werden könnte, lege dem Centralverbande die unabweisliche 
Pflicht ob, seine Stimme in dieser Beziehung zu erheben. 
In der Geschichte der deutschen Volksvertretung hatte es bis 
dahin wohl kaum einen Zeitabschnitt gegeben, in dem der Reichstag 
mit einer solchen Fülle von überaus wichtigen, das wirthschaftliche 
und soziale Leben betreffenden Gesetzen befaßt worden war, wie 
in den Jahren 1889— 1891. Obgleich die mit der Berathung der 
Novelle des Krankenkassengesetzes beauftragte Kommission ihren 
Bericht bereits am 17. März 1891 erstattet hatte, mußte die 
weitere Behandlung dieser Vorlage im Reichstage doch hinter der 
Verabschiedung anderer, wichtiger erscheinender Gesetze, wie des die 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 54, S. 68. 
*) Ebendaselbst, Heft 56, S. 8. 
***) Dieser Bericht ist abgedruckt in den Verhandlungen ꝛc. des Central— 
verbandes, Heft bh, S. 98.
	        
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