2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 471
In der Ausschußsitzung vom 24. November 1890, bereits
wenige Tage, nachdem der Entwurf eines Gesetzes über die Ab—
änderung des Gesetzes betreffend die Krankenversicherung von dem
Bundesrathe genehmigt worden war, hatte der Geschäftsführer
Bueck einen kurzen Bericht über den hauptsächlichsten Inhalt dieser
Vorlage erstattet.“)
In der Sitzung des Ausschusses vom 22. Mai 1891**)
verwies der Geschäftsführer darauf, daß bezüglich des in Rede
stehenden Gesetzentwurfes die erste Lesung im Reichstag und die
Kommissionsberathung beendet worden sei. Er stellte den Mit—
gliedern einen ausführlichen Bericht über die Beschlüsse der
Kommission für die nächste Zeit in Aussicht.“**x) Bueck bemerkte
dabei, daß die unverkennbaren Verbesserungen bezüglich gewisser,
von der Industrie bereits bei der Entstehung des Krankenkassen—
gesetzes für unzuträglich erachteten Bestimmungen bei der Mehrheit
der Kommission des Reichstages keine Annahme gefunden hätten.
Leider habe die bereits mehrfach gekennzeichnete Strömung im
Reichstage auch in der Kommission die Oberhand gewonnen.
Danach wäre zu befürchten, daß die von dem Bundesrat
beabsichtigten Verbesserungen in den für die Industrie wichtigsten
Punkten durch die Beschlüsse der Kommission als in das Gegentheil
verwandelt erscheinen müßten. Die drohende ernste Gefahr, daß
die von den Verbündeten Regierungen angestrebte Verbesserung
vereitelt werden könnte, lege dem Centralverbande die unabweisliche
Pflicht ob, seine Stimme in dieser Beziehung zu erheben.
In der Geschichte der deutschen Volksvertretung hatte es bis
dahin wohl kaum einen Zeitabschnitt gegeben, in dem der Reichstag
mit einer solchen Fülle von überaus wichtigen, das wirthschaftliche
und soziale Leben betreffenden Gesetzen befaßt worden war, wie
in den Jahren 1889— 1891. Obgleich die mit der Berathung der
Novelle des Krankenkassengesetzes beauftragte Kommission ihren
Bericht bereits am 17. März 1891 erstattet hatte, mußte die
weitere Behandlung dieser Vorlage im Reichstage doch hinter der
Verabschiedung anderer, wichtiger erscheinender Gesetze, wie des die
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 54, S. 68.
*) Ebendaselbst, Heft 56, S. 8.
***) Dieser Bericht ist abgedruckt in den Verhandlungen ꝛc. des Central—
verbandes, Heft bh, S. 98.