Full text: Zweiter Band (2. Band)

474 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Gewährung der Möglichkeit, Kassenverbände unter Umständen auch 
auf Anordnung der Aufsichtsbehörde zu bilden, im Interesse einer 
besseren und gedeihlichen Entwickelung des Krankenkassenwesens 
für geboten.“ 
VI. 88 40, 494 19b, 0 und 75 Im Hinblick auf die 
Nothwendigkeit der Durchführung des allgemeinen Versicherungs— 
zwanges, zur Verhütung von Benachtheiligungen, denen die auf 
Grund des bestehenden Gesetzes organisirten Krankenkassen infolge 
der den Hilfskassen und den Mitgliedern derselben gewährten 
Ausnahmestellung ausgesetzt sind, in Erwägung, daß diese mit 
Begünstigungen verbundene Ausnahmestellung das gewaltige An— 
wachsen der bevorzugten Hilfskassen herbeigeführt hat, in denen 
die im Centralverbande vereinigte Industrie eine der Hauptgrund— 
lagen der sozialdemokratischen Agitation und Organisation erkannt 
hat, — erachtet der Centralverband für dringend geboten, daß 
die von der Kommission des Reichstages theils geänderten, theils 
ganz beseitigten Bestimmungen der 88 49, 492, 49b, 50 und 75 
der Vorlage aufrecht erhalten und unverändert angenommen werden.“ 
Vn. 358 Ju Erleuntniß der Nothwendigkeit einer 
möglichst einheitlichen Rechtsprechung in Bezug auf die Behandlung 
der in 8 58 erwähnten Streitfälle hält der Centralverband die 
Annahme der Bestimmungen für erforderlich, welche nach Maßgabe 
des 8 58 der Gesetzesvorlage von den Verbündeten Regierungen 
beantragt worden sind.“ 
Diese Beschlußanträge wurden von der Versammlung ein— 
stimmig angenommen. Das Direktorium wurde beauftragt, sie dem 
Bundesrath und dem Reichstage zu unterbreiten. 
Im Reichstage begann die zweite Berathung der Novelle 
zum Krankenkassengesetz am 19. November, sie nahm 7 Sitzungen in 
Anspruch und endete am 4. Dezember 1891.*) Die dritte Be— 
rathung begann am 14. März 1892, sie beanspruchte 6 Sitzungen 
und endete mit der Annahme des Gesetzes am 19. März 1892. **) 
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
VIII. Legisl.-Periode, 1. Session 1890/92, S. 2915 —83231. Die Zusammen— 
stellung der in der zweiten Berathung gefaßten Beschlüsse ist enthalten im 
4. Anlageband Nr. 568. 
*) Ebendaselbst, S. 47083 - 4879. Die Redaktion des Gesetzes nach den 
Beschlüssen der 3. Berathung befindet sich im 6. Anlageband Nr. 768.
	        
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