476 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
widerstrebenden Kassenbeamten höher eingeschätzt, als die von der
Regierung beabsichtigte, wesentlich im Interesse des Krankenkassen—
wesens liegende Förderung von Verbänden und Vereinigungen der
gedachten Art.
Die von der Kommission zu den 88 49, 49a und b, 50 und 75
der Regierungsvorlage beschlossenen Aenderungen und Streichungen
waren von dem Reichstage nur zum Theil wieder rückgängig gemacht
worden. Insbesondere war die wesentliche Bestimmung nicht wieder—
hergestellt, nach der die Mitglieder der freien Hilfskassen nur auf ihren
Antrag von der Verpflichtung der Gemeindekrankenversicherung oder
einer anderen, nach Maßgabe des Gesetzes errichteten Kasse anzugehören,
befreit sein sollten. Erreicht war die Beseitigung des Vorrechtes der
freien Hilfskassen, die Naturalleistungen der anderen Kassen durch die
Erhöhung des Krankengeldes um ein Bruchtheil des ortsüblichen
Tagelohnes zu ersetzen. Die freien Hilfskassen wurden durch das
neue Gesetz verpflichtet, vom 1. Januar 1893 ihren Mitgliedern
freie ärztliche Behandlung, Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder
und ähnliche Heilmittel zu gewähren. Um dem vielverbreiteten
Mißbrauch ihres Vorrechtes zu steuern, war auch bestimmt worden,
daß die freien Hilfskassen die Höhe des Krankengeldes nicht mehr
bemessen sollten nach der Höhe des ortsüblichen Tagelohnes am
Sitze der Kasse, sondern nach dem ortsüblichen Tagelohn am
Wohnsitze des Versicherten.
In den Kreisen des Centralverbandes wurde die beabsichtigte
Verbesserung des Krankenkassengesetzes in wesentlichen Beziehungen
als ungenügend durchgeführt und mißglückt erachtet. Diese Ansicht
war sehr wohl begründet, denn die Mißstände im Krankenkassen—
wesen machten nach zehn Jahren eine erneute Aenderung des
Krankenkassengesetzes erforderlich, die, wie später gezeigt werden soll,
vom Centralverbande als ebenso ungenügend und mißglückt an—
gesehen wurde.
In der Versammlung der Delegirten vom 4. Februar 1893
besprach der Geschäftsführer Bueck in seinem Bericht die Arbeiter—
verhältnisse im allgemeinen. Dabei machte er Mittheilung über
die Summen, die auf Grund der Arbeiterversicherungsgesetze bis
dahin verwendet waren.“)
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 59, S. 31.