Full text: Zweiter Band (2. Band)

476 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
widerstrebenden Kassenbeamten höher eingeschätzt, als die von der 
Regierung beabsichtigte, wesentlich im Interesse des Krankenkassen— 
wesens liegende Förderung von Verbänden und Vereinigungen der 
gedachten Art. 
Die von der Kommission zu den 88 49, 49a und b, 50 und 75 
der Regierungsvorlage beschlossenen Aenderungen und Streichungen 
waren von dem Reichstage nur zum Theil wieder rückgängig gemacht 
worden. Insbesondere war die wesentliche Bestimmung nicht wieder— 
hergestellt, nach der die Mitglieder der freien Hilfskassen nur auf ihren 
Antrag von der Verpflichtung der Gemeindekrankenversicherung oder 
einer anderen, nach Maßgabe des Gesetzes errichteten Kasse anzugehören, 
befreit sein sollten. Erreicht war die Beseitigung des Vorrechtes der 
freien Hilfskassen, die Naturalleistungen der anderen Kassen durch die 
Erhöhung des Krankengeldes um ein Bruchtheil des ortsüblichen 
Tagelohnes zu ersetzen. Die freien Hilfskassen wurden durch das 
neue Gesetz verpflichtet, vom 1. Januar 1893 ihren Mitgliedern 
freie ärztliche Behandlung, Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder 
und ähnliche Heilmittel zu gewähren. Um dem vielverbreiteten 
Mißbrauch ihres Vorrechtes zu steuern, war auch bestimmt worden, 
daß die freien Hilfskassen die Höhe des Krankengeldes nicht mehr 
bemessen sollten nach der Höhe des ortsüblichen Tagelohnes am 
Sitze der Kasse, sondern nach dem ortsüblichen Tagelohn am 
Wohnsitze des Versicherten. 
In den Kreisen des Centralverbandes wurde die beabsichtigte 
Verbesserung des Krankenkassengesetzes in wesentlichen Beziehungen 
als ungenügend durchgeführt und mißglückt erachtet. Diese Ansicht 
war sehr wohl begründet, denn die Mißstände im Krankenkassen— 
wesen machten nach zehn Jahren eine erneute Aenderung des 
Krankenkassengesetzes erforderlich, die, wie später gezeigt werden soll, 
vom Centralverbande als ebenso ungenügend und mißglückt an— 
gesehen wurde. 
In der Versammlung der Delegirten vom 4. Februar 1893 
besprach der Geschäftsführer Bueck in seinem Bericht die Arbeiter— 
verhältnisse im allgemeinen. Dabei machte er Mittheilung über 
die Summen, die auf Grund der Arbeiterversicherungsgesetze bis 
dahin verwendet waren.“) 
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 59, S. 31.
	        
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