Full text: Zweiter Band (2. Band)

478 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
nicht in demselben Verhältnisse gefolgt seien, lasse ihn zu dem 
Schlusse gelangen, daß die Löhne, wesentlich auch beeinflußt durch 
die infolge der Versicherungsgesetze aufzubringenden Leistungen, 
selbst in wirthschaftlich schlechten Zeiten sich wenig ändern, 
unter Umständen sogar eine steigende Bewegung annehmen. Der 
Geschäftsführer nannte dann noch die Summen, die von einer 
Reihe größerer industrieller Werke für die Arbeiterversicherung 
thatsächlich aufgewendet waren. Hieran knüpfte er die Bemerkung, 
daß er das Zahlenmaterial angeführt habe, um zu zeigen, wie 
viel für die Arbeiter geschehen sei, und daß dies alles vergeblich 
geschehen sei. Denn die Sozialdemokratie trete, besonders durch 
ihre Führer im Reichstage, mit einer Unversöhnlichkeit und 
Rücksichtslosigkeit auf, die man früher kaum gekannt habe. 
Es könnte vielleicht angenommen werden, daß dieses Auf— 
treten der Führer, die freilich keine Arbeiter seien, — es sei festgestellt 
worden, daß von 37 Mitgliedern der sozialdemokratischen Partei 
im Reichstage nur noch zwei dem Stande der wirklichen Arbeiter 
angehörten — keine Bedeutung mehr habe; denn es sei auf dem 
letzten sozialdemokratischen Parteitage festgestellt, daß diese Führer, 
zum Theil bei ganz guten Gehältern, ein behäbiges Leben führten 
und sich in dieser Beziehung von den vielgeschmähten Bourgeois 
nicht unterschieden. Die Erfahrung habe jedoch gelehrt, daß diese 
gewerbsmäßige, meist des lieben Brotes wegen betriebene Hetz— 
arbeit von den traurigsten Folgen für das Wirthschaftsleben, 
besonders aber für die Mbeiter selbst, begleitet gewesen sei. Um 
das Gesagte zu erhärten, gab der Geschäftsführer eine Darstellung 
der damals vorgekommenen großen verheerenden Arbeitseinstellungen. 
Auf sie soll hier jedoch nicht weiter eingegangen werden. 
Im Reichsanzeiger, Nr. 146 vom 23. Juni 1894, wurden 
zwei vom Reichsamt des Innern ausgearbeitete Gesetzentwürfe, 
betreffend „die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze 
und die Erweiterung der Unfallversicherung“, veröffentlicht. 
Mit diesen Entwürfen beschäftigte sich der Centralverband in seiner 
Ausschußsitzung vom 14. Dezember 1894.*8) 
In eine eingehende Erörterung des die Erweiterung der 
Unfallversicheruna betreffenden Gesetzentwurfes war der Central— 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 64, S. 22.
	        
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