490 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
genossenschaften besorgte Unfallversicherung übergehen. Andererseits
hätten die Landesversicherungsanstalten die Invaliditäts- und Alters—
versicherung für die übrig bleibenden berufsgenossenschaftlich
organisirten gewerblichen Betriebe an die Berufsgenossenschaft
abzugeben.
Die jetzt für Unfall- und Invaliditäts- und Altersversorgung
getrennt bestehenden Schiedsgerichte würden vereinigt werden können.
Auch die Vertrauensmänner würden gemeinsam für die Unfall—,
Invaliditäts- und Altersversicherung zu ernennen sein. Die
Sektionsbildung der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften
würden die Landesversicherungsanstalten zu übernehmen haben.
Bödiker schlug vor das Markensystem und die Quittungs—
karten dadurch zu beseitigen, daß die Beiträge zu der Invaliditäts—
und Altersversicherung zugleich mit den Beiträgen für die Unfall—
versicherung als prozentuale Abzüge von den Löhnen erhoben
würden. Die Arbeitgeber würden die Hälfte der erstbezeichneten
Beiträge ihren Arbeitern anzurechnen haben. Als Beläge für die
Arbeiter zur Sicherung ihrer Rentenansprüche schlug Bödiker
die Einführung fakultativer Arbeitsbücher vor. Jeder Arbeiter
könnte sich so die Arbeitsdauer und die erhaltenen Löhne bescheinigen
lassen. Wer kein Arbeitsbuch führen wolle, der sollte nur einen
Anspruch auf die von Bödiker als Einheitsrente geplante Grund—
rente haben, die für Männer monatlich auf 12 Mark, für Frauen auf
9 Mark zu bemessen wäre. Als Voraussetzung für die Erlangung
dieser Grundrente sollte jeder Beweis in glaubwürdiger Form
genügen, daß jemand dem Berufsarbeiterstande angehöre, und
folglich, kraft des Zwangs-Beglaubigungsverfahrens, seine Beiträge
geleistet habe. Militärdienstzeit, Krankheit, unverschuldete Arbeits—
losigkeit, besonders bei Saisonarbeitern, sollten mit zur Ausfüllung
der letzten 5bezw. 3 Jahre dienen, für die der Beweis des Arbeitens
zur Erlangung der Grundrente erbracht werden sollte. Wer solange
gearbeitet hätte, von dem sollte angenommen werden, daß er es
auch früher gethan habe. Wer ferner durch ein Arbeitsbuch eine
längere Beschäftigung und Arbeitsleistung nachweisen könne, sollte
in eine entsprechend höhere Rentenklasse aufrücken. Die Renten—
klassen sollten nach dem Bödiker'schen Vorschlage um je eine Mark
monatlich bis zum dreifachen Betrage der Grundrente steigen.
Die von Bödiker vertraulich unterbreiteten Vorschläge
waren, wie die Versammlung feststellte, ohne Wissen und gegen den