Full text: Zweiter Band (2. Band)

490 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
genossenschaften besorgte Unfallversicherung übergehen. Andererseits 
hätten die Landesversicherungsanstalten die Invaliditäts- und Alters— 
versicherung für die übrig bleibenden berufsgenossenschaftlich 
organisirten gewerblichen Betriebe an die Berufsgenossenschaft 
abzugeben. 
Die jetzt für Unfall- und Invaliditäts- und Altersversorgung 
getrennt bestehenden Schiedsgerichte würden vereinigt werden können. 
Auch die Vertrauensmänner würden gemeinsam für die Unfall—, 
Invaliditäts- und Altersversicherung zu ernennen sein. Die 
Sektionsbildung der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften 
würden die Landesversicherungsanstalten zu übernehmen haben. 
Bödiker schlug vor das Markensystem und die Quittungs— 
karten dadurch zu beseitigen, daß die Beiträge zu der Invaliditäts— 
und Altersversicherung zugleich mit den Beiträgen für die Unfall— 
versicherung als prozentuale Abzüge von den Löhnen erhoben 
würden. Die Arbeitgeber würden die Hälfte der erstbezeichneten 
Beiträge ihren Arbeitern anzurechnen haben. Als Beläge für die 
Arbeiter zur Sicherung ihrer Rentenansprüche schlug Bödiker 
die Einführung fakultativer Arbeitsbücher vor. Jeder Arbeiter 
könnte sich so die Arbeitsdauer und die erhaltenen Löhne bescheinigen 
lassen. Wer kein Arbeitsbuch führen wolle, der sollte nur einen 
Anspruch auf die von Bödiker als Einheitsrente geplante Grund— 
rente haben, die für Männer monatlich auf 12 Mark, für Frauen auf 
9 Mark zu bemessen wäre. Als Voraussetzung für die Erlangung 
dieser Grundrente sollte jeder Beweis in glaubwürdiger Form 
genügen, daß jemand dem Berufsarbeiterstande angehöre, und 
folglich, kraft des Zwangs-Beglaubigungsverfahrens, seine Beiträge 
geleistet habe. Militärdienstzeit, Krankheit, unverschuldete Arbeits— 
losigkeit, besonders bei Saisonarbeitern, sollten mit zur Ausfüllung 
der letzten 5bezw. 3 Jahre dienen, für die der Beweis des Arbeitens 
zur Erlangung der Grundrente erbracht werden sollte. Wer solange 
gearbeitet hätte, von dem sollte angenommen werden, daß er es 
auch früher gethan habe. Wer ferner durch ein Arbeitsbuch eine 
längere Beschäftigung und Arbeitsleistung nachweisen könne, sollte 
in eine entsprechend höhere Rentenklasse aufrücken. Die Renten— 
klassen sollten nach dem Bödiker'schen Vorschlage um je eine Mark 
monatlich bis zum dreifachen Betrage der Grundrente steigen. 
Die von Bödiker vertraulich unterbreiteten Vorschläge 
waren, wie die Versammlung feststellte, ohne Wissen und gegen den
	        
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