Full text: Zweiter Band (2. Band)

492 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
unständige Arbeiter; thunlichste Beseitigung aller besonderen Be— 
scheinigungen über geleistete Arbeitszeit; Anlegung von Sammel— 
karten bei den Versicherungsanstalten, um die langjährige Auf— 
bewahrung der Einzelkarten entbehrlich zu machen; Vereinfachung 
der Bestimmungen für die Uebergangszeit; Beschleunigung des 
Verfahrens bei Bewilligung von Renten durch Fortfall der obli— 
gatorischen Anhörung von Vertrauensmännern und des obligatorischen 
Gutachtens der unteren Verwaltungsbehörde; weitere Ausgestaltung 
der vorbeugenden Krankenpflege; der Fortfall des besonderen Re— 
servefonds bei den Versicherungsanstalten und in theilweisem Zu— 
sammenhange hiermit eine Herabsetzung der Beiträge; die Ver— 
einfachung und anderweite Gestaltung des Vertheilungsverfahrens 
unter thunlichster Ausgleichung der aus den örtlichen Verhältnissen 
bei den verschiedenen Versicherungsanstalten sich ergebenden, nicht 
in der Absicht des Gesetzes liegenden und erst in der Praxis hervor⸗ 
getretenen Ungleichheiten; die Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse 
des Reichsversicherungsamts u. a. Das jetzige Verfahren bei Auf— 
bringung der Beiträge, das „Markensystem“, würde nach diesem 
Entwurf bestehen bleiben. Die prinzipielle Erörterung über dessen 
Beibehaltung wurde für die Besprechung der Bödiker'schen Vor— 
schläge zurückgestellt. 
Der größte Theil dieser Abänderungsvorschläge fand den 
Beifall der Sachverständigen. Gegen den Vorschlag, an Stelle der 
Quittungskarten Beitragsbücher für längere Zeiträume einzuführen, 
wurden jedoch Bedenken erhoben. 
Nach Abschluß dieser Berathungen wurde am sechsten und 
letzten Sitzungstage die Erörterung über die Frage der Beseitigung 
des Markensystems und die Besprechung über die organische Zu— 
sammenlegung der verschiedenen Zweige der Arbeiterversicherung, an 
der Hand der Bödiker'schen und Freund'schen Vorschläge, wieder 
aufgenommen. Ebenso wie in der Frage der organisatorischen 
Zusammenlegung, so standen auch hinsichtlich des Verfahrens bei 
Aufbringung der Beiträge die Bödiker'schen und die Freund'schen 
Vorschläge einander entgegen. Dr. Bödiker wollte, wie bereits 
kurz bemerkt, die Beiträge nach Prozenten des von dem Arbeit— 
geber bezahlten Arbeitslohnes bemessen und von dem Arbeitgeber 
nach den Lohnlisten der Berufsgenossenschaften, in deren Ermangelung 
nach besonders vorzunehmenden Einschätzungen, einziehen lassen. 
Als Rente wollte er jedem, der vor Eintritt des Rentenfalles einige
	        
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