2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 495
stattgehabten Verhandlungen war eine Vorlage betreffend die
Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes hervorgegangen,
die dem Reichstag unter dem 17. November 1896 unterbreitet
worden war.“)
Im September 1896 war im Reichsanzeiger der Entwurf
eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Arbeitsversiche—
rungsgesetzen, und zwar des Invaliditäts- und Alters—
versicherungsgesetzes, veröffentlicht worden**).
Das Direktorium des Centralverbandes hatte sich mit diesem
Gesetzentwurf in einer Sitzung am 20. November 1896 beschäftigt
und beschlossen, die ganze Frage der Aenderung der Arbeiterver—
sicherungsgesetze in einer Versammlung der Delegirten zur Er—
örterung zu bringen. Diese Versammlung fand am 3. und
4. Februar 1897 in Berlin statt.
Auf der Tagesordnung stand erstens „Der Entwurf eines
Gesetzes, betreffend die Abänderung von Arbeiterversicherungsgesetzen
(Invaliditäts- und Altersversicherung)“, zweitens „Der Entwurf eines
Gesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze.“
Als Einführung in die Verhandlungen dieser Delegirten—
versammlung waren von dem Geschäftsführer des Centralverbandes
Bueck den Mitgliedern zwei Arbeiten unterbreitet worden. In ihnen
war die Entstehung des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und
Altersversicherung***) und des Unfallversicherungsgesetzes), sowie
die Stellung des Centralverbandes zu ihnen geschichtlich dargelegt.
Fn der, vor Beginn der Delegirtenversammlung am
3. Februar abgehaltenen Sitzung des Ausschusses), hatten über
die geschäftliche Behandlung der für die Delegirtenversammlung
aufgestellten Tagesordnung Besprechungen und Festsetzungen statt—
gefunden. Mit den der Delegirtenversammlung vorzulegenden
Beschlußanträgen hatte sich der Ausschuß nicht beschäftigt, weil diese
nicht vom Direktorium ausgegangen waren, sondern weil die Stellung
von Anträgen den Referenten überlassen worden war.
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstages,
IX. Legisl.-Periode, 4. Session 1895/97, Anlage Band 5, Nr. 570, S. 2855.
**) Abgedruckt in den Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes,
vHeft 71, S. 21 ff.
***) Ebendaselbst S. 8.
) Ebendaselbst, Heft 72, S. 3.
1) Ebendaselbst, Heft 78, S. 8.