2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 499
Hierauf nahm das Wort der Präsident des Reichsversiche—
rungsamts Dr. Bödiker. Mit dem Dank für die Einladung zur
Theilnahme an der Versammlung verband er zunächst Worte wärmster
Anerkennung, die er an den Vorsitzenden für dessen Thätigkeit
im Reichsversicherungsamt richtete. Dieser habe dem Amte in der
ersten Wahlperiode angehört und es sich angelegen sein lassen, die
Verwaltung und Rechtsprechung in möglichst gute Wege zu leiten.
Das Amt habe in Eintracht und Frieden mit ihm, wie mit allen
Nachfolgern, die die Industrie und Landwirthschaft in das Amt ent—
sendet hätten, gehandelt, recht und schlecht, so gut es ging. „Wenn
wir hier zugegen sind“, so fuhr Präsident Bödiker fort, „um
Ihren Berathungen heute und morgen beizuwohnen, so freuen wir
uns, Ihre Meinung für die Vergangenheit eventuell, wo wir
einiges verkehrt gemacht haben möchten, und für die Zukunft, wie
wir es besser machen könnten, eutgegenzunehmen. Freilich sind wir
ja durch die Vertreter der Industrie und der Landwirthschaft,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in täglicher Berührung mit Ihnen.
Indeß, das Votum einer so großen Versammlung wie der heutigen
hat doch noch eine besondere Bedeutung, und da möchte ich nun
auch meinestheils, als Vertreter der Behörde, die die großen Gesetze,
die Sie heute und morgen berathen werden, ganz besonders angehen,
in Uebereinstimmung mit Seiner Excellenz dem Herrn
Staatsminister Dr. von Boetticher dankbar hervorheben,
wie die Industrie es niemals an sich hat fehlen lassen, uns
unsere schwierige Aufgabe zu erleichtern und uns zu unter—
stützen, und wie sie, weit entfernt, uns Hindernisse in den
Weg zu legen uns vielmehr, so gut sie onnte, dge—⸗
fördert hat.“
Anknüpfend an die für die schnelle Durchführung des Unfall—
versicherungsgesetzes so bedeutenden Verhandlungen des Centralver—
bandes am 4. Oktober 1884 in Frankfurt a. M., in der, mitten in
der Verhandlung, hingerissen von der Größe des sozialpolitischen
Gedankens, die Versammlung in ein begeistertes Hoch auf Kaiser
Wilhelm J., dem Begründer dieser Gesetzgebung, ausgebrochen sei,
sagte Präsident Bödiker: „die damalige hingebende Stim—
mung, die Sie beherrschte, hat bis heute angehalten, und
wir können nur mit Befriedigung konstatiren, daß die
Selbstvermaltung, die die Herren uüben, im llande war,
eine sehr schwierige Aufgabe zu lösen“
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