Full text: Zweiter Band (2. Band)

516 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Dazu komme, daß die Durchführung der neuen Vertheilungs— 
art durchaus nicht leicht sein würde. Die nothwendige Ermittelung 
des Kapitalwerthes jeder einzelnen Rente, die Feststellung des 
Vermögensbestandes jeder einzelnen Versicherungsanstalt, wobei die 
Rückerstattungen nicht unberücksichtigt bleiben dürften, müßten große 
Schwierigkeiten bereiten. 
Wenn eine Aenderung des Gesetzes in der hier besprochenen 
Richtung für nothwendig erachtet werden sollte, so schlage er vor, 
da die bessernde Hand anzulegen, wo bei der Organisation gefehlt 
worden sei, d. h, es den Bundesstaaten zu überlassen, je innerhalb 
ihres Bereiches die Versicherungsanstalten so zusammenzulegen, daß 
der Eintritt einer Insolvenz der einen oder der anderen Anstalt 
ausgeschlossen sei. „Es war ein Fehler,“ so fuhr der Referent fort, 
„daß Preußen statt einer Landesversicherungsanstalt, deren 13 er— 
richtete, 8 für ausschließlich preußische Gebietstheile, 5 für Gebiets- 
theile für Preußen und anschließende kleinere Bundesstaaten. Es 
war ein Fehler, daß Bayern 8 Versicherungsanstalten errichtete, 
von denen nunmehr die Anstalt Niederbayern in ähnlich schlechten 
Verhältnissen ist, wie die Anstalt Ostpreußen, während die Gesammt— 
heit der bayerischen Anstalten die Gefahr eines Fehlbetrages nicht 
läuft. Es war ein Fehler Versicherungsanstalten mit nur 61000 
bezw. 100 000 Versicherten zu errichten, wie diejenigen in Olden— 
burg und Braunschweig.“ In den Bestimmungen des Gesetzes, 
besonders in dem maßgebenden 8 41, sei eine Veranlassung zu 
dieser Zersplitterung nicht gegeben gewesen. 
Hätte Preußen für sein Gebiet mit Einschluß der kleinen 
Bundesstaaten Anhalt, Lippe und Waldeck nur eine Versicherungs— 
anstalt errichtet, wie es der Centralverband nach dem 
Scheitern der Reichsversicherungsanstalt befürwortet und 
gehofft hatte, so würde diese Anstalt am 1. Juni 1896 ein 
Vermögen von 225 728000 Mark und bei einem erforderlichen 
Deckungskapital von 119459 000 Mark einen Ueberschuß von 
106 269 000 Mark aufzuweisen gehabt haben. Die Frage eines ost— 
preußischen Defizits würde dann überhaupt nicht aufgetaucht sein. 
Der Referent hielt es hiernach allein für richtig, daß, nachdem 
die Bundesstaaten von einer Zusammenfassung der Invaliditäts— 
und Altersversicherung in eine Reichsversicherungsanstalt nichts 
hätten wissen wollen, ihre Versicherungsanstalten vielmehr nach 
eigenem Geschmack und anscheinendem Bedürfniß errichtet und
	        
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