2. Abschnitt: Arbeit des Centralberbandes. B. Sozialpolitik. 521
Eine weitere Vermehrung der Belastung erblickte der Referent
in der Erhöhung des Steigerungssatzes in der ersten Lohnklasse
von 2 auf 3 Pfg. und in der Einführung einer 5. Lohnklasse
mit einem Steigerungssatz von 15 Pfg. Der Referent erörterte
eingehend die in der „Denkschrift, betreffend die finanzielle Ent—
wickelung der Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalten und
der zugelassenen besonderen Kasseneinrichtungen“*) enthaltenen
Begründung.
In dieser sei, kurz zusammengefaßt, ausgeführt, daß die Bei—
träge für die erste 10jährige Beitragsperiode um , zu hoch an⸗
gesetzt gewesen seien. Daher werde am Ende dieser Periode ein
Ueberschuß von rund 466 000 000 Mark erzielt werden. Dieser
Ueberschuß werde in den folgenden Jahrzehnten zur Deckung der
in gegebener Weise steigenden Lasten aufgezehrt werden, wenn keine
Erhöhungen der Beiträge vorgenommen werden sollten. Daraus
folge, daß, wenn die Leistung der Versicherungsanstalten der Vor—
lage entsprechend noch weiter erhöht werden sollten, die Durch⸗
führung dieser Maßregeln nur ermöglicht werden könne
durch eine weitere Erhöhung der jetzt bestehenden
Beiträge.
Der Referent erkannte an, daß für die Erhöhung der Be—
lastung der Wunsch spreche, die altersschwachen und invaliden
Arbeiter und deren Angehörige so gut als möglich zu versorgen.
Aus der voraussichtlich künftigen Entwickelung der wirthschaftlichen
und industriellen Verhältnisse glaubte er aber schließen zu sollen,
daß der Kampf um die Existenz auf allen Gebieten und somit
auch für die Industrie sich immer schwerer gestalten werde. Bei
dieser Aussicht empfehle es sich nicht Beschlüsse zu fassen, die niemals
rückgängig gemacht werden könnten, von denen die gegenwärtige
Generation freilich nur wenig getroffen werde, deren Folgen sich
aber als höhere Belastung ganz und voll auf die Schultern der
Nachkommen legen würden.
Als einschneidend bezeichnete der Referent die auf die
Organisation, die Ressortverhältnisse und den Geschäftsgang be—
) Die in der Nr. 288 des „Reichsanzeigers“ vom 30. September 1896
als besondere Beilage erschienene „Denkschrift“ ist in den „Verhandlungen 2ꝛc.“
des Centralverbandes nicht abgedruckt worden, weil wegen der vielen und
umfangreichen Formeln und Tabellen der Druck sehr kostspielig und der
rechnerische Inhalt für den Laien doch vielfach unverständlich gewefsen wäre.