Full text: Zweiter Band (2. Band)

526 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
zugewendet würde. Ferner sei zu bedenken, daß die Durchführung 
des Jencke schen Vorschlages vielleicht in den größeren deutschen 
Bundesstaaten, den Königreichen möglich sein werde, daß die Lage 
der Versicherungsanstalten in den kleinen Bundesstaaten jedoch um 
so bedenklicher erscheinen würde, und daß die Versicherungsanstalten 
der Hansestädte in ihrer der Versicherungsanstalt Berlin ähnlichen 
günstigen Sonderstellung belassen werden müßten. Das würde kein 
wünschenswerther Zustand sein. Die gegenwärtigen Verhältnisse 
müßten dazu führen, daß die Zustände in wirthschaftlich besseren 
Gegenden sich immer besser, in den schwächeren Gegenden immer 
ungünstiger gestalten würden. Ein solcher Weg würde für ihn 
nicht gangbar sein, daher glaube er, daß der in dem Gesetzentwurf 
vorgeschlagene Weg der bessere sei. 
Generalsekretär Stumpf-Osnabrück wendete sich gegen Direktor 
Dittmar, der die Vereinigung der Unfallversicherung mit der In⸗ 
validen- und Altersversicherung auf der Grundlage der s. Zt. von 
dem Präsidenten Bödiker gemachten Vorschläge für möglich ge⸗ 
halten habe. Eine solche Vereinigung würde ihren Zweck gänzlich 
verfehlen. Auch die Betheiligung der Arbeiter an der Verwaltung 
würde in zweckentsprechender Weise nicht herbeigeführt werden können. 
Er halte mit dem Referenten die Vereinigung für unausführbar. — 
Stumpf bedauerte, daß dem Gesetzentwurf die spezielle Begründung 
nicht beigegeben worden sei, da im anderen Falle die gemachten 
Vorschläge vielleicht anders beurtheilt worden wären, als es jetzt 
geschehe. Das sage er besonders mit Bezug auf die Erweiterung 
und Verschärfung des Aufsichtsrechts über die auf Selbstverwaltung 
begründeten Körperschaften. Der Redner verurtheilte diese Bestim— 
mungen mit Entschiedenheit und glaubte versichern zu können, daß 
nach der Ansicht solcher Personen, die jetzt an der Verwaltung be⸗— 
theiligt seien, ein „selbständiger, charaktervoller, ehr-⸗ und pflichtbe— 
wußter Mann, wenn derartige Bestimmungen in das Gesetz kämen, 
später sich nicht mehr dazu bereit finden werde, ehrenamtliche Funk⸗ 
tionen zu übernehmen“. 
Wegen der vorgeschrittenen Zeit mußte Stumpf seine Aus— 
führungen unterbrechen, er setzte sie am folgenden Tage, den 
4. Februar, fort. 
Mit Bezug auf die in dem Gesetzentwurfe vorgeschlagene 
andere Vertheilung der Rentenlast und deren Vertheidigung durch 
den Direktor im Reichsamt des Innern, von Woedtke, vertrat
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.