2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 539
kassen und anderen Verbänden zu gründlicher und sicherer Heilung
der Unfallverletzten errichteten Anstalten beziehe. Diese Frage sei
in ausgezeichnet sachlicher Weise von der Knappschaftsberufsgenossen—
schaft in einer Denkschrift behandelt worden, auf die er verweise.
Diese gehe von dem durchaus richtigen Grundsatze aus, daß die
Krankenkassen schnell, die Unfallkassen aber dauernd heilen müssen.
Sie weise ferner mit einem außerordentlich interessanten statistischen
Material nach, daß durch die neue Bestimmung des Entwurfes,
die unter großem Aufwand vieler Millionen Mark begründeten
besonderen Krankenhauseinrichtungen entweder in ihrer Existenz er—
schüttert, oder doch zum Nachtheil der Arbeiter größtentheils ihrem
Zwecke entzogen werden würden.
In der Resolution IV spreche er sich gegen diejenigen Be—
stimmungen des Entwurfes aus, die eine weitere Erhöhung der
sozialpolitischen Lasten zur Folge haben würden. In dieser Be—
ziehung schließe er sich dem an, was der zweite Referent Bueck
mit Bezug auf die gleichartigen Bestimmungen des die Alters- und
Invaliditätsversicherung betreffenden Entwurfes gesagt habe. In
der eventuellen Rente des Wittwers und der hinterbliebenen mutter—
losen Kinder erblicke er eine Abwälzung der Gemeindelasten auf
die Industrie, die durchaus unberechtigt sei.
Auf den letzten Absatz seines Antrages lege er keinen be—
sonderen Werth. Er wolle den Centralverband veranlassen, sein
Bedauern darüber auszusprechen, daß in dem Entwurf keine Be—
stimmung enthalten sei, nach der grobe Fahrlässigkeit, Zuwider—
handlung gegen ausdrückliche Anweisungen und offenbarer Leichtsinn
eine gänzliche oder theilweise Ablehnung des Rentenanspruches
herbeiführen könnten. Mit der von dem Referenten bekundeten
Auffassung über diesen Antrag war die Versammlung ersichtlich
einverstanden. Der Referent hielt sich aber doch für verpflichtet,
die Thatsache festzustellen, daß seitens der Berufsgenossenschaften
außerordentlich bedauerliche Zustände aufgedeckt seien. Die grobe
Fahrlässigkeit, Handlungen gegen die ausdrücklichen Bestimmungen,
die planmäßige Uebertretung und Nichtbeachtung der Unfallver—
hütungsvorschriften, selbst die Beschädigung der Unfallverhütungs—
apparate haben in bedeutendem Umfangezugenommen. Deswegen habe
die rheinisch-westfälische Industrie, indem sie auf die Stellung eines
bestimmten Antrages verzichte, doch dem Bedauern darüber Ausdruck
gegeben, daß die in Rede stehenden Bestimmungen in dem ursprüng—