544 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
darüber haben, den gesetzgebenden Körperschaften, zur Berücksichtigung
zu überweisen. Wir sind ja keine gesetzgebenden Körper, wir sind
lediglich ein berathender Körper, dem allerdings die hohen und
höchsten Staatsbehörden, wie das gestern und heute der Fall war,
sehr viel Rücksicht, sehr viel freundliches wohlwollendes Entgegen—
kommen bewiesen haben. Diesen Behörden können und müssen
wir es dann anheim geben, daß sie die Wünsche und Anträge, die
wir vorbringen, nicht nach einer zufälligen Majorität, sondern nach
der ihnen innewohnenden überzeugenden Kraft bemessen und be—
rücksichtigen, und daß dies auch in diesem Falle stattfinden wird,
meine Herren, das ist nicht nur mein Wunsch, sondern auch meine
volle Ueberzeugung.“
„Auch Ihnen aber, meine Herren Mitglieder, danke ich für
Ihr Erscheinen zu unseren diesmaligen Berathungen und für die
Ausdauer, die Sie dabei bewiesen haben und bitte, daß, wenn
wieder so hochwichtige Fragen an uns herantreten, auch Sie und
alle Ihre Freunde wieder hier erscheinen mögen. Das Direktorium
des Centralverbandes kann ja nur wünschen, daß das, was die
Interessen der deutschen Industriellen erweckt, möglichst allseitig,
möglichst gründlich nach allen Richtungen hin erwogen werde.
Dazu gehört aber das Interesse und die Theilnahme der Mit—
glieder. Denn ohne dieses Interesse, ohne Ihre werkthätige Theil—
nahme ist Ihr Direktorium einfach ohnmächtig. Damit schließe ich
die heutigen Verhandlungen.“*)
Die vorstehenden Verhandlungen und die Beschlüsse der
Delegirtenversammlung wurden den Verbündeten Regierungen und
den Mitgliedern des Reichstags unterbreitet.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Gewerbe-Unfallversicherung,
mit dem sich die Delegirtenversammlung des Centralverbandes
am 4. Februar 1897 beschäftigt hatte, wurde in der ersten Lesung im
Reichstage**) einer Kommission, der XVII., überwiesen. Besonders
erwähnenswerthe Momente waren im Verlaufe der ersten Lesung
nicht hervorgetreten. Die Kommission aber hatte an dem Gesetz—
Die von der Versammlung gefaßten Beschlüsse und die zu ihnen ge—
hörigen Anlagen sind im Zusammenhange abgedruckt in den Verhandlungen ꝛc.
des Centralverbandes, Heft 73, S. 192 219.
**) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
LX. Legisl.-Per., 4. Session 1895/97, Bd. 6, S. 4266 u. ff.