Full text: Zweiter Band (2. Band)

544 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
darüber haben, den gesetzgebenden Körperschaften, zur Berücksichtigung 
zu überweisen. Wir sind ja keine gesetzgebenden Körper, wir sind 
lediglich ein berathender Körper, dem allerdings die hohen und 
höchsten Staatsbehörden, wie das gestern und heute der Fall war, 
sehr viel Rücksicht, sehr viel freundliches wohlwollendes Entgegen— 
kommen bewiesen haben. Diesen Behörden können und müssen 
wir es dann anheim geben, daß sie die Wünsche und Anträge, die 
wir vorbringen, nicht nach einer zufälligen Majorität, sondern nach 
der ihnen innewohnenden überzeugenden Kraft bemessen und be— 
rücksichtigen, und daß dies auch in diesem Falle stattfinden wird, 
meine Herren, das ist nicht nur mein Wunsch, sondern auch meine 
volle Ueberzeugung.“ 
„Auch Ihnen aber, meine Herren Mitglieder, danke ich für 
Ihr Erscheinen zu unseren diesmaligen Berathungen und für die 
Ausdauer, die Sie dabei bewiesen haben und bitte, daß, wenn 
wieder so hochwichtige Fragen an uns herantreten, auch Sie und 
alle Ihre Freunde wieder hier erscheinen mögen. Das Direktorium 
des Centralverbandes kann ja nur wünschen, daß das, was die 
Interessen der deutschen Industriellen erweckt, möglichst allseitig, 
möglichst gründlich nach allen Richtungen hin erwogen werde. 
Dazu gehört aber das Interesse und die Theilnahme der Mit— 
glieder. Denn ohne dieses Interesse, ohne Ihre werkthätige Theil— 
nahme ist Ihr Direktorium einfach ohnmächtig. Damit schließe ich 
die heutigen Verhandlungen.“*) 
Die vorstehenden Verhandlungen und die Beschlüsse der 
Delegirtenversammlung wurden den Verbündeten Regierungen und 
den Mitgliedern des Reichstags unterbreitet. 
Der Gesetzentwurf, betreffend die Gewerbe-Unfallversicherung, 
mit dem sich die Delegirtenversammlung des Centralverbandes 
am 4. Februar 1897 beschäftigt hatte, wurde in der ersten Lesung im 
Reichstage**) einer Kommission, der XVII., überwiesen. Besonders 
erwähnenswerthe Momente waren im Verlaufe der ersten Lesung 
nicht hervorgetreten. Die Kommission aber hatte an dem Gesetz— 
Die von der Versammlung gefaßten Beschlüsse und die zu ihnen ge— 
hörigen Anlagen sind im Zusammenhange abgedruckt in den Verhandlungen ꝛc. 
des Centralverbandes, Heft 73, S. 192 219. 
**) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
LX. Legisl.-Per., 4. Session 1895/97, Bd. 6, S. 4266 u. ff.
	        
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