Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 545 
entwurf tiefeinschneidende Aenderungen vorgenommen. Dadurch war 
der Geschäftsführer Bueck veranlaßt worden, bei dem Vorsitzenden 
bezw. beim Direktorium die Berufung des Ausschusses zu beantragen. 
Es sollten die Ansichten des Centralverbandes nochmals festgestellt 
und darüber berathen werden, was zu geschehen habe, um, wenn 
thunlich, Verschlechterungen des Gesetzes abzuwenden. 
Der Geschäftsführer hatte von einem der thätigsten und 
einflußreichsten Mitglieder der Kommission die Mittheilung erhalten, 
daß die zweite Berathung des Gesetzentwurfes im Reichstag etwa 
am 20. Mai beginnen werde. In der Voraussetzung, daß der 
Kommissionsbericht einige Zeit vor Beginn der zweiten Berathung 
festgestellt werden müsse, und demgemäß die Mitglieder des Aus— 
schusses rechtzeitig Kenntniß von dessen Inhalt erlangen könnten, 
wurde die Sitzung des Ausschusses auf den 25. Mai anberaumt. 
Die Annahme des vorbezeichneten Mitgliedes der Kommission, wie 
die erwähnte Voraussetzung waren jedoch nicht eingetroffen. 
Gerade an dem Tage der Sitzung des Ausschusses, also am 
25. Mai, sollte erst der Bericht von der Kommission des Reichs— 
tages festgestellt werden. Der Geschäftsführer hatte nur etwa /des 
Berichtes in einem Korrekturabzug erhalten können. Ferner konnte 
kaum mehr bezweifelt werden, daß die zweite Berathung des 
Gesetzes vor dem Schlusse des Reichstages nicht mehr er— 
folgen werde. 
Das vorliegende Bruchstück des Kommissionsberichts ergab 
bereits so zahlreiche an dem Entwurf vorgenommene Aenderungen, 
daß eine Beschäftigung mit ihm im Centralverbande durchaus noth— 
wendig erschien. 
In der Sitzung des Ausschusses“) berichtete der Geschäfts— 
führer Bueck eingehend über die einzelnen Beschlüsse der Kom— 
mission. Zu diesem Berichte äußerte sich zunächst das Mitglied des 
Direktoriums Geh. Finanzrath Jencke. Er vertrat den Stand— 
punkt, daß der Centralverband es nicht zu bedauern haben würde, 
wenn der Gesetzentwurf in der laufenden Session des Reichstages 
nicht zustande kommen sollte und begründete ihn mit seinen, aus 
den Verhandlungen der Delegirtenversammlung vom 3. und 4. Fe— 
bruar bekannten Ansichten und mit der vom Centralverbande 
damals eingenommenen Stellung. Die Einbringung einer Novelle 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 74, S. 24 66. 
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