546 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
zu dem Unfallversicherungsgesetz, auch wenn sie nur die nothwendig
erscheinenden Reformen enthielte, hätte der Centralverband um
deswillen lieber nicht gesehen, weil mit Sicherheit erwartet werden
könne, daß der Reichstag sich nicht an die Vorlage halten, sondern
sämmtliche übrigen, den Gegenstand der öffentlichen Erörterung in
Bezug auf die Mbeiterversicherung bildenden Fragen aufrollen und
eine Revision des ganzen Unfallversicherungsgesetzes vornehmen
würde. Diese Besorgniß habe sich nach dem Verlauf der Ver—
handlungen über den eingebrachten Gesetzentwurf als vollkommen
berechtigt erwiesen. Der Reichstag in erster Lesung und insbesondere
die Kommission hätten sich nicht darauf beschränkt einzelne beson—
ders bedeutungsvolle Punkte zu erörtern, sondern auch Fragen
behandelt, über die unter den Betheiligten Meinungsverschiedenheiten
durchaus nicht beständen, und Anträge zu diesen Fragen gestellt.
Eine Reihe der in der Kommission gefaßten Beschlüsse werde der
Centralverband als Verschlechterung und daher als unannehmbar
bezeichnen müssen. Daher habe der Centralverband kein Interesse
an dem Zustandekommen des Gesetzes in der gegenwärtigen Session
des Reichstages. Jencke unterzog sodann mehrere Beschlüsse der
Kommission einer eingehenden, zum Theil vernichtenden Kritik. Um
Wiederholungen zu vermeiden, werden die von Jencke bei dieser
Gelegenheit vertretenen Ansichten später dargelegt werden. Aus
diesem Grunde ist auch das Referat des Geschäftsführers hier nicht
eingehender wiedergegeben worden.
Mit Bezug auf die weitere Behandlung der Sache im Central—
verbande erachtete Jencke es nicht für angängig, alle von dem
Geschäftsführer in seinem Bericht hervorgehobenen Punkte in der
Sitzung des Ausschusses eingehend zu erörtern und über sie zu
beschließen. Die Erfüllung einer solchen Aufgabe würde eine weit
längere Zeit beanspruchen, als sie dem Ausschuß zur Verfügung
stehe. Im Namen des Direktoriums, das sich am Tage vorher
mit dieser Sache beschäftigt habe, beantrage er, das Direktorium
zu ermächtigen, eine Kommission aus Mitgliedern des Central—
verbandes zu berufen, mit der Aufgabe, das betreffende Material
eingehend zu berathen und die Ergebnisse dieser Berathung in einer
Denkschrift niederzulegen. Die Ausarbeitung der Denkschrift würde
im Laufe des Sommers zu erfolgen haben, so daß im Herbst bei
dem Wiederzusammentritt des Reichstags die Vorschläge des Central—
verbandes vorliegen würden. Die Aeußerungen, bezw. die Anträge