Full text: Zweiter Band (2. Band)

546 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
zu dem Unfallversicherungsgesetz, auch wenn sie nur die nothwendig 
erscheinenden Reformen enthielte, hätte der Centralverband um 
deswillen lieber nicht gesehen, weil mit Sicherheit erwartet werden 
könne, daß der Reichstag sich nicht an die Vorlage halten, sondern 
sämmtliche übrigen, den Gegenstand der öffentlichen Erörterung in 
Bezug auf die Mbeiterversicherung bildenden Fragen aufrollen und 
eine Revision des ganzen Unfallversicherungsgesetzes vornehmen 
würde. Diese Besorgniß habe sich nach dem Verlauf der Ver— 
handlungen über den eingebrachten Gesetzentwurf als vollkommen 
berechtigt erwiesen. Der Reichstag in erster Lesung und insbesondere 
die Kommission hätten sich nicht darauf beschränkt einzelne beson— 
ders bedeutungsvolle Punkte zu erörtern, sondern auch Fragen 
behandelt, über die unter den Betheiligten Meinungsverschiedenheiten 
durchaus nicht beständen, und Anträge zu diesen Fragen gestellt. 
Eine Reihe der in der Kommission gefaßten Beschlüsse werde der 
Centralverband als Verschlechterung und daher als unannehmbar 
bezeichnen müssen. Daher habe der Centralverband kein Interesse 
an dem Zustandekommen des Gesetzes in der gegenwärtigen Session 
des Reichstages. Jencke unterzog sodann mehrere Beschlüsse der 
Kommission einer eingehenden, zum Theil vernichtenden Kritik. Um 
Wiederholungen zu vermeiden, werden die von Jencke bei dieser 
Gelegenheit vertretenen Ansichten später dargelegt werden. Aus 
diesem Grunde ist auch das Referat des Geschäftsführers hier nicht 
eingehender wiedergegeben worden. 
Mit Bezug auf die weitere Behandlung der Sache im Central— 
verbande erachtete Jencke es nicht für angängig, alle von dem 
Geschäftsführer in seinem Bericht hervorgehobenen Punkte in der 
Sitzung des Ausschusses eingehend zu erörtern und über sie zu 
beschließen. Die Erfüllung einer solchen Aufgabe würde eine weit 
längere Zeit beanspruchen, als sie dem Ausschuß zur Verfügung 
stehe. Im Namen des Direktoriums, das sich am Tage vorher 
mit dieser Sache beschäftigt habe, beantrage er, das Direktorium 
zu ermächtigen, eine Kommission aus Mitgliedern des Central— 
verbandes zu berufen, mit der Aufgabe, das betreffende Material 
eingehend zu berathen und die Ergebnisse dieser Berathung in einer 
Denkschrift niederzulegen. Die Ausarbeitung der Denkschrift würde 
im Laufe des Sommers zu erfolgen haben, so daß im Herbst bei 
dem Wiederzusammentritt des Reichstags die Vorschläge des Central— 
verbandes vorliegen würden. Die Aeußerungen, bezw. die Anträge
	        
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