2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 567
on nicht genug berücksichtigt. Ich kann den Herren Sozial—⸗
aß demokraten versichern: Wir werden fortgesetzt in An—
ich erkennung der sittlichen Aufgabe des Staates, uns
Er ernstlich bemühen, das Wohl der arbeitenden Klassen
ete weiter zu fördern, namentlich soweit es sich um be⸗
ir rechtigte Forderungen für die sittliche und körperliche
en Gesundheit der Arbeiter handelt.“
e⸗ „Meine Herren, wir werden uns aber, weder durch die
g) Agitation der Sozialdemokratie, noch durch die Lehrmeinungen
er ihrer bewußten oder unbewußten Mitläufer in mißbräuchlicher
Ausdehnung des Staatsbegriffs dazu bewegen lassen, alle
er⸗ Erwerbszweige polizeilich zu reglementiren, um schließlich einen
raf sozialistischen Polizeistaat herbeizuführen, indem sich die
or⸗ Arbeiter nicht wohler befinden dürften, als bisher, in dem aber
ser die besitzenden Klassen sich zu bewußten Gegnern des Staates
er herausbilden würden.“ (Lebhaftes Bravo rechts!)
en Es war vorauszusehen, daß diese entschiedene Sprache des
al Ministers von allen denjenigen Parteien und Parteiorganen scharf
sch angegriffen und verurtheilt werden würde, die, von sozialistischen
en Anschauungen geleitet, einen überstürzenden Fortgang der sozial⸗
en politischen Gesetzgebung verlangten.
hr Die Entstellungen, mit denen seine Worte von jener Seite
et. verbreitet worden waren, veranlaßten den Staatssekretär des
zen Innern wenige Tage später, am 16. Dezember, nochmals auf
sie dieses Thema zurückzukommen.*)
Mit Bezug auf seine Ausführungen am 13. Dezember sagte
s er, daß die Regierung nicht daran denke, die sozialpolitische Für⸗
sorge sachlich einzuschränken oder sie nicht fortzuführen. Er zählte
b eine Reihe von Maßregeln auf, die in der Vorbereitung begriffen
seien, um den Arbeitern in gewissen Gewerben weiteren Schutz zu
gewähren. Der Minister kündigte auch ein weiteres Vorgehen hin—
sichtlich der Arbeiterversicherungsgesetze für die nächste Session an,
indem er sagte: „Ich weise auch darauf hin, daß eine Abänderung
des gegenwärtigen Invaliditätsgesetzes ganz unbedingt geboten
ist, und in der Tagung des nächsten Winters vorgelegt werden
m wird. Im Interesse, namentlich der östlichen Provinzen Preußens,
rrn *) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
iter IX. Legisl.-Periode, b. Session, Band 1, S. 287.