Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 603 
ge zu entnehmen, daß in maßgebenden Kreisen die Uebertragung der 
m Rentenfestsetzung an die Rentenstellen für die Zukunft als Regel 
s⸗ angesehen wurde. 
e⸗ Aus der Begründung ging weiter hervor, daß die Errichtung 
ie von etwa 1000 derartigen Rentenstellen im Reiche geplant war. 
ite Da den Versicherungsanstalten die Deckung der Kosten zugewiesen 
n⸗ war, so konnte man sich ungefähr einen Begriff von der ihnen 
durch die Errichtung dieser neuen Organe zugedachten Belastung 
on machen. 
s⸗ Gegen die Nothwendigkeitund Zweckmäßigkeit dieser einschneidenden 
8⸗ Aenderung waren sofort erhebliche Zweifel entstanden. Als Beispiel 
mag hier angeführt werden, daß ein Landrath aus der Provinz 
die Brandenburg in einem in der „Neuen Preußischen Zeitung (Kreuz— 
en zeitung)“ veröffentlichten Artikel die Rentenstellen als eine verfehlte 
ung Maßregel bezeichnete, da sie sich gegen eine eingebildete Krankheit 
ut⸗ richte. Die Einbildung bestehe darin, daß die jetzige Vorbereitung 
s⸗ nicht genüge. Eine große Zahl in der Praxis stehender Männer 
en vertrat die Ansicht, daß der 8 75 des bestehenden Gesetzes alle 
id, Mittel an die Hand gebe, um das Verfahren, wie die Begründung 
en sich ausdrückte, zu vertiefen. Für die Zuverlässigkeit der Feststellung, 
m wie sie bis dahin geübt war, wurde auf die große Zahl der un— 
gel begründeten Berufungen hingewiesen. Das wurde eigentlich auch 
hr⸗ von der Begründung zugestanden, wenngleich sie dabei zu einer 
zt: ganz verkehrten Schlußfolgerung gelangte. Es war gesagt worden: 
aß „Die Versicherten haben, wie sich auch aus der großen Zahl der 
ete von den Versicherten und zwar überwiegend ohne ausreichenden 
ge⸗ Grund eingelegten Berufungen gegen die Rentenbescheide der An— 
on staltsvorstände ergiebt, vielfach die Empfindung, daß bei dem jetzigen 
in Verfahren ihren Ansprüchen nicht genügend Rechnung getragen 
zen werde. Wenn diese Annahme auch durchgehends unbegründet 
ein ist, so verdient sie doch Beachtung.“ Es liegt auf der Hand, 
en⸗ daß hier umgekehrt hätte geschlossen und demnach gesagt werden 
en müssen: „Weil diese Empfindungen unbegründet sind, daher ver— 
2*) dienen sie keine Beachtung.“ Von Praktikern wurde entschieden 
ich bestritten, daß die erwähnte Empfindung bei den Rentenbewerbern 
ohl bestehe. Der Landrath in der „Kreuzzeitung“ machte für die vielen 
unbegründeten Berufungen in der Landesanstalt Brandenburg den 
gs, Staatskommissar verantwortlich. Er schrieb: „Man lege doch einmal 
die Kosten der mißlungenen Rechtsmittel den Rentenbewerbern und
	        
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