Full text: Zweiter Band (2. Band)

606 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
demokratie und vereinzelt sozialistisch sehr vorgeschrittene Politiker 
eingetreten. Aus dem Kreise der Arbeitgeber und der Versicherten 
war ein derartiges Verlangen nicht gestellt worden. In diesen 
Kreisen hatte man die Mitwirkung des Laienelements in den Berufungs— 
instanzen, bei den Schiedsgerichten und in dem Reichsversicherungs— 
amt für vollkommen ausreichend gehalten. Die Mitwirkung der 
Vertreter der Versicherten bei den Rentenstellen, durch die das Ver— 
fahren kostspieliger und langsamer werden mußte, wurde haupt— 
sächlich von dem Gesichtspunkte aus betrachtet, daß der sozial— 
demokratischen Agitation in diesen Organen ein neues Feld der 
Bethätigung, neue Tummelplätze geschaffen würden. Wie derartige 
Veranlassungen von der sozialdemokratischen Organisation ausgenutzt 
wurden, das lehrten, ganz abgesehen von den gänzlich in sozial— 
demokratischen Händen befindlichen freien Hilfskassen, vollkommen 
genügend die Verhältnisse in den Ortskrankenkassen und in den 
Gewerbegerichten. Die Arbeitervertreter in den Gewerbegerichten 
waren schon damals ausschließlich Sozialdemokraten, und ihnen 
hatte sich schon eine erhebliche Anzahl von Vertretern der kleineren 
Arbeitgeber angeschlossen, die entweder unter dem Drucke der Sozial— 
demokratie standen oder selbst Sozialdemokraten waren. In den 
Ortskrankenkassen herrschte das Element der Sozialdemokratie voll— 
ständig vor. Es ist hier schon besonders hervorgehoben worden, 
daß bei den Wahlen zu den Rentenstellen auch die sogenannten 
freien Hilfskassen zugezogen werden sollten. Daher war anzunehmen, 
daß bei den Rentenstellen dieselben Erscheinungen hervortreten 
würden, wie bei den Gewerbegerichten. In dieser Beziehung war 
in der Begründung gesagt worden: „Auch die Befürchtung, daß die 
Rentenstellen unter dem Eindrucke der ihnen naheliegenden örtlichen 
Verhältnisse oder in der Erwägung, daß die Rentenlasten aus den 
reichen Mitteln der großen Versicherungsanstalten bestritten werden, 
oder endlich in der Absicht, die Armenpflege zu entlasten, Renten 
zu reichlich bewilligen werden, kann jener Maßregel mit durch— 
schlagender Kraft nicht entgegengesetzt werden.“ Den Verfassern 
der Begründung muß also augenscheinlich das Bedenken selbst auf— 
gestoßen sein, daß solche unberechtigten Einwirkungen stattfinden 
könnten. Auch anderwärts waren ernste Bedenken in dieser Richtung 
erhoben worden, dahingehend, daß der Arbeiter immer zu Gunsten 
der Arbeiter entscheiden würde, daß auch vielleicht der Arbeitgeber 
dem Drucke der Arbeiterbevölkerung gegenüber nicht immer den
	        
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