2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 609
angeführt worden, in der er die Rentenstellen als Krystallisations—
bt, punkt für weitere Aufgaben auf dem Gebiete der sozialpolitischen
att Gesetzgebung überhaupt bezeichnete. Das war am 13. Februar
he geschehen. In der zwei Tage darauf, am 15. Februar, bei der
en ersten Lesung des Entwurfs gehaltenen weiteren Rede, näherte sich
les Graf von Posadowsky dem Gedanken der Vereinigung schon
nd mehr, er sagte: „Die opinio publica in Deutschland unter allen
* praktischen Leuten, möchte ich fast sagen, geht dahin, wenn die
en Parlamente und wenn die Presse überhaupt ein Bild unseres öffent—
he lichen Lebens sind, die drei großen Versicherungsanstalten
en zu vereinigen. Auf einmal kann das aber keine Menschenkraft
e leisten. Ich möchte das Funktioniren dieser drei großen Ver—
es sicherungsanstalten vergleichen mit dem Arbeiten einer großen kom—
5.) plizirten Maschine, die man im Interesse des Betriebes nicht still—
im stehen lassen kann. Da ist man gezwungen, wenn man eine solche
n⸗ Maschine repariren oder verbessern will, vorsichtig einen Theil nach
dem andern auszuwechseln, um nicht den ganzen Betrieb zu stören.
en Ganz ebenso liegt es mit den Versicherungsgesellschaften. Wir
gt können nicht mit einem Schlage, mit einem Zauberstabe diese drei
n, großen Einrichtungen mit einander verbinden, wir müssen schritt—
M, weise und vorsichtig damit umgehen. Wer aber dies will, muß an
en irgend einer Stelle einen Anfang mit der Dezentralisation machen,
m, und man muß auf diesem Wege allmählich versuchen zu einheitlichen
Organen zu kommen. Wer das nicht will muß sich auch klar
Ne machen, daß seine Wünsche auf Vereinigung und Vereinfachung
er der großen Versicherungsanstalten nicht erreicht werden können, daß
der status quo erhalten werden muß.“
rt Somit schien die frühere ablehnende Stellung der Regierung
te gegenüber der Verschmelzung der verschiedenen Arten der Arbeiter—
i versicherung bereits ins Wanken gekommen zu sein.
gt Diese unverkennbare Neigung, die verschiedenen Arten der
ur Arbeiterversicherung einander zu nähern, und zu diesem Zwecke die
sn örtlichen Rentenstellen weiter auszugestalten, rief in den Kreisen
ck⸗ des Centralverbandes die Vermuthung hervor, daß beabsichtigt
werde, den Rentenstellen auch die erstinstanzliche Feststellung der
Renten bei der Unfallversicherung zu übertragen. Man erinnerte
⸗ sich sehr wohl, daß bei der zwei Jahre vorher stattgehabten Be—
id rathung des Entwurfs zur Aenderung des Unfallversicherungs—
er gesetzes in der Kommission des Reichstags nicht allein von den
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