Full text: Zweiter Band (2. Band)

612 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Durchführung des Gesetzes hervorgetreten sind. Zu diesen 
Bestimmungen können aber die von den Motiven so warm 
empfohlenen örtlichen Rentenstellen nicht gerechnet werden, gegen 
deren Einrichtung sich die Industrie mit aller Entschiedenheit 
erklären muß. Sie erblickt in der Errichtung derselben eine Zunahme 
der sozialdemokratischen Agitation, der durch diese staatliche Einrichtung 
eine neue Stelle erweiterter Wirksamkeit und vermehrten Einflusses 
gegeben wird. Außerdem befürchtet die Industrie von ihr eine 
Erschütterung der Einheitlichkeit in der Praxis der Rentenbewilligung 
und eine Quelle von Konflikten zwischen den Rentenstellen und den 
Versicherungsanstalten. Die bisher hervorgetretenen Unzuträglichkeiten 
sind Mängel, die jeder Uebergangsperiode anhaften. Sie werden 
auch ohne die Errichtung örtlicher Rentenstellen, die übrigens mi 
unverhältnißmäßig hohen Kosten verbunden sein würden, schwinden, 
je mehr an die Stelle des Uebergangsstadiums feste, normale Ver— 
hältnisse treten und je mehr sich das Gesetz in die weiteren Kreise 
der Bevölkerung einlebt. 
III. Die bezüglich des Markensystemes und der Erhebung 
der Beiträge vorgeschlagenen neuen Bestimmungen werden für 
geeignet erachtet das Verfahren zu erleichtern und die Erhebung 
der Beiträge mehr als bisher sicher zu stellen, und es wird anerkannt, 
daß bis auf weiteres die Rentenbemessung nach Arbeitsdauer und 
Lohnhöhe und in Verbindung damit auch das Markensystem 
beizubehalten sei. 
IV. Die in Vorschlag gebrachte anderweitige Vertheilung der 
Rentenlast und die damit verbundene Auftheilung des Vermögens 
kann nicht als gerechtfertigt anerkannt werden. Wenn bei einzelnen 
Versicherungsanstalten das vielleicht nur vorübergehend hervorgetretene 
Mißverhältniß zwischen dem erforderlichen Deckungskapital und dem 
vorhandenen Vermögen überhaupt ein dauerndes werden sollte, so 
darf demselben durch die Konfiskation eines Theiles des angesammelten 
Vermögens günstiger situirter Anstalten schon um deswillen nicht 
abgeholfen werden, weil darin eine schwere Beeinträchtigung der 
versicherten Arbeiter liegen würde. Auch betritt das vorgeschlagene 
Verfahren den Weg einer sozialistischen Auftheilung des Kapitals, 
der zu den bedenklichsten Konsequenzen führen kann, und insbesondere 
zu einer verhängnißvollen Lähmung des Interesses an einer weiteren 
Vermögensbildung innerhalb der einzelnen Versicherungsanstalten 
zweifellos beitragen würde. Jene Mißstände, die bei Errichtung
	        
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