612 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Durchführung des Gesetzes hervorgetreten sind. Zu diesen
Bestimmungen können aber die von den Motiven so warm
empfohlenen örtlichen Rentenstellen nicht gerechnet werden, gegen
deren Einrichtung sich die Industrie mit aller Entschiedenheit
erklären muß. Sie erblickt in der Errichtung derselben eine Zunahme
der sozialdemokratischen Agitation, der durch diese staatliche Einrichtung
eine neue Stelle erweiterter Wirksamkeit und vermehrten Einflusses
gegeben wird. Außerdem befürchtet die Industrie von ihr eine
Erschütterung der Einheitlichkeit in der Praxis der Rentenbewilligung
und eine Quelle von Konflikten zwischen den Rentenstellen und den
Versicherungsanstalten. Die bisher hervorgetretenen Unzuträglichkeiten
sind Mängel, die jeder Uebergangsperiode anhaften. Sie werden
auch ohne die Errichtung örtlicher Rentenstellen, die übrigens mi
unverhältnißmäßig hohen Kosten verbunden sein würden, schwinden,
je mehr an die Stelle des Uebergangsstadiums feste, normale Ver—
hältnisse treten und je mehr sich das Gesetz in die weiteren Kreise
der Bevölkerung einlebt.
III. Die bezüglich des Markensystemes und der Erhebung
der Beiträge vorgeschlagenen neuen Bestimmungen werden für
geeignet erachtet das Verfahren zu erleichtern und die Erhebung
der Beiträge mehr als bisher sicher zu stellen, und es wird anerkannt,
daß bis auf weiteres die Rentenbemessung nach Arbeitsdauer und
Lohnhöhe und in Verbindung damit auch das Markensystem
beizubehalten sei.
IV. Die in Vorschlag gebrachte anderweitige Vertheilung der
Rentenlast und die damit verbundene Auftheilung des Vermögens
kann nicht als gerechtfertigt anerkannt werden. Wenn bei einzelnen
Versicherungsanstalten das vielleicht nur vorübergehend hervorgetretene
Mißverhältniß zwischen dem erforderlichen Deckungskapital und dem
vorhandenen Vermögen überhaupt ein dauerndes werden sollte, so
darf demselben durch die Konfiskation eines Theiles des angesammelten
Vermögens günstiger situirter Anstalten schon um deswillen nicht
abgeholfen werden, weil darin eine schwere Beeinträchtigung der
versicherten Arbeiter liegen würde. Auch betritt das vorgeschlagene
Verfahren den Weg einer sozialistischen Auftheilung des Kapitals,
der zu den bedenklichsten Konsequenzen führen kann, und insbesondere
zu einer verhängnißvollen Lähmung des Interesses an einer weiteren
Vermögensbildung innerhalb der einzelnen Versicherungsanstalten
zweifellos beitragen würde. Jene Mißstände, die bei Errichtung