Full text: Zweiter Band (2. Band)

614 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Mangel an Erkenntniß der thatsächlichen Verhältnisse hervor. Eine 
Erklärung dieses Mangels haben die Aeußerungen eines Kommissars 
der Regierung gegeben. Dieser habe auf die Bemerkung, daß es bei 
einer so wichtigen Vorlage doch vielleicht angezeigt gewesen wäre, sie 
vor der Feststellung den Versicherungsanstalten zur Begutachtung zu 
unterbreiten, die doch in ihrer achtjährigen Praxis werthvolle Er— 
fahrungen gewonnen haben müßten, und auch andere Stellen 
darüber zu hören, geäußert: „Ja, meine Herren, was wir auf 
Umfragen von Seiten der Versicherungsanstalten oder auf sonstige 
Weise erfahren konnten, das wußten wir alles schon vorher.“ 
Auch bei der Berathung des vorletzten Gesetzentwurfes im 
Centralverbande sei auf die ungenügende Begründung hingewiesen 
worden. Damals habe derselbe Vertreter der Regierung mitgetheilt, 
daß nur die Generalmotive, nicht aber die Spezialmotive 
veröffentlicht worden seien. Die letzteren hätten die vermißte 
Begründung enthalten. Seine Hoffnung, bei Gelegenheit des 
jetzigen Gesetzentwurfes jene Spezialmotive kennen zu lernen, sei 
aber nicht in Erfüllung gegangen, ihm sei daher der ganze Gesetz— 
entwurf unverständlich. 
Bei der Einzelberathung der Beschlußanträge hielt zunächst 
Dr. Lehmann, Syndikus der Handelskammer Aachen, eine ent— 
schiedene Stellungnahme des Centralverbandes gegen eine Zusammen— 
legung der verschiedenen Rentenversicherungen, besonders mit Rück— 
sicht auf die von dem früheren Präsidenten des Reichsversicherungs— 
amtes Dr. Bödiker, gemachten Vorschläge nicht für angebracht. 
Er schlug vor, einschränkend zu sagen: „Der Centralverband hält 
die Zusammenlegung der Alters- und Invaliditätsversicherung mit 
anderen Zweigen der Arbeiterversicherung und demgemäß auch die 
Verschmelzung der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung in 
einer diese drei Zweige der Versicherung in sich vereinigende Organi— 
sation im Rahmen der derzeitigen Versicherungsgesetze zur 
Zeit für unausführbar.“ 
Dr. Neißer-Breslau hielt einen solchen Ausspruch für selbst— 
verständlich und daher für überflüssig. Denn die Schaffung einer 
einheitlichen Organisation der Arbeiterversicherung sei selbstverständlich 
nur im Wege der Abänderung der bestehenden Gesetze möglich. 
Wolle daher der Centralverband zu der Frage der Verschmelzung 
überhaupt Stellung nehmen, so könne er das nur in der Weise 
thun, daß er sich darüber äußert, ob ihm die Verschmelzung
	        
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