Full text: Zweiter Band (2. Band)

620 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Mit Bezug auf den Gesetzentwurf vom Jahre 1896 war 
zwischen dem Centralverbande und den Vorständen der großen west— 
deutschen Vereine verabredet worden, daß unter seiner Mitwirkung 
die Vorberathung in Düsseldorf stattfinden solle, und daß die dort 
gefaßten Beschlüsse der Delegirtenversammlung des Centralverbandes 
vorgelegt werden sollten. So war es damals geschehen. Dasselbe 
Verfahren war auch bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfes ein— 
geschlagen worden. Zunächst hatte eine Kommission den Beschluß— 
antrag IV in der vorliegenden Fassung entworfen. Sie konnte in 
zwei Theile zerlegt werden. Der erste enthielt die Ablehnung der 
Vorschläge des Gesetzentwurfes; der zweite Theil beschäftigte sich 
gänzlich im Sinne der vor zwei Jahren gefaßten Beschlüsse mit 
bestimmten thatsächlichen Vorschlägen. In der darauf folgenden 
Sitzung der gesammten Vorstände der erwähnten Vereine wurde ein 
abweichender Beschluß gefaßt. Es wurde zwar für unbedingt noth— 
wendig erachtet wieder die Verneinung voll zum Ausdruck zu 
bringen, jedoch abgelehnt, irgend bestimmte andere Vorschläge zu 
machen. Daher wurde beschlossen, den letzten Satz des von der 
Kommission vorgelegten Beschlußantrages zu streichen, welcher lautete: 
„Jene Mißstände, die bei Errichtung einer von der Industrie seiner 
Zeit befürworteten Reichsversicherungsanstalt überhaupt nicht hätten 
hervortreten können, werden auch heute noch durch veränderte 
Gruppirung oder Zusammenlegung der Versicherungsanstalten 
innerhalb der in Frage kommenden Bundesstaaten oder durch Er— 
richtung einer Reichsanstalt beseitigt werden können, bei der das 
angesammelte Vermögen den Anstalten zu belassen und die Beitrags— 
höhe beizubehalten, aber mit einer neuen Deckungskapitalbildung 
zu beginnen wäre.“ Der Widerstand hatte sich ganz besonders 
gegen den letzten Satz beginnend: „bei der das angesammelte 
Vermögen u. s. w.“ gerichtet. 
Mit dieser Streichung war der mit dem Referate 
für die Delegirtenversammlung betraute Geschäfts— 
führer des Centralverbandes Bueck nicht einverstanden 
gewesen. Er hielt sich für verpflichtet, das Ersuchen an den 
Geh. Finanzrath Jencke zu richten, ihn zu ermächtigen, den in 
Düsseldorf abgelehnten Theil des Beschlußantrages der Delegirten— 
versammlung dennoch zur Beschlußfassung vorzulegen. Geh. Finanz— 
rath Jencke führte nach der schweren Erkrankung des Vorsitzenden, 
Reichsrath von Haßler, in dessen Vertretung den Vorsitz im
	        
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