Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 625 
als der Thatsache zu erblicken, daß die Beitragzahlenden fortwährend 
wechselnde Personen seien, daß sie aus einer Provinz in. die andere 
verzögen, bald in der einen Provinz Beitrag leisteten, bald in der 
mng anderen, so daß wohl in keiner Weise gesagt werden könne, daß 
ng diejenigen, die jetzt in der einen Provinz Beiträge zahlten, that⸗ 
en sächlich auch Eigenthümer des Vermögens seien, das in der Ver— 
in sicherungsanstalt der betreffenden Provinz angesammelt worden sei. 
Aus diesen Gründen würde er die Vorschläge der Regierung nicht 
t prinzipiell ablehnen, wenngleich er die Betheiligung an der Ge— 
sammtlast mit drei Fünfteln auch für zu hoch halte. 
veg Generalsekretär Stumpf-Osnabrück erklärte vollständig auf 
ind dem Boden der Resolution zu stehen, sprach sich jedoch dagegen aus, 
n die Abhilfe lediglich in der Zusammenlegung der Versicherungs⸗ 
anstalten oder in Schaffung einer Reichsversicherungsanstalt zu 
der erblicken. Er suchte an einer Reihe von Beispielen den Nachweis 
n zu führen, daß die Selbstverwaltungskörperschaften, somit die in 
ert den einzelnen Landestheilen geschaffenen Versicherungsanstalten sich 
n große Verdienste um die Ausgestaltung der Invaliditäls- und Alters— 
iche versicherung erworben hätten. Der Redner verwies darauf, daß 
en im Reichstag vier andere Vorschläge zur Beseitigung des Nothstandes 
gemacht worden seien, unter anderen der, sämmtliche Altersrenten 
ser von allen Anstalten gemeinsam tragen zu lassen, weil, wie sich 
gen herausgestellt habe, bei dem Entstehen der Ansprüche auf Alters⸗ 
eßt rente Umstände zusammengewirkt hätten, die mit den Beitrags⸗ 
gen einnahmen der mit den Renten zu belastenden Bezirke keineswegs 
die im individuellen Zusammenhange ständen. Ein anderer Vorschlag 
len habe die Abstufung des Reichszuschusses ins Auge gefaßt. Envch 
icht wäre noch der bereits früher von ihm angedeutete Weg zu 
be erwähnen, nach Schluß einer Beitragsperiode die Heranziehung der 
au Reservefonds der wohlhabenden Anstalten zur Deckung der bei 
hn einigen Anstalten entstandenen Ausfälle nach Maßgabe des Ueber— 
den schusses des Reservefonds über die thatsächlichen Rentenlasten im 
Verhältniß zur normalen (Durchschnitts⸗) Rentenlast sämmtlicher 
u Anstalten. Allerdings bedeute auch dieser Weg in gewissen Be— 
ziehungen einen Eingriff in das Vermögen der Anstalten, jedoch 
uch an einer Stelle, an der sich ein solcher Eingriff am ehesten recht— 
fertigen lasse. Mit seinen Ausführungen habe er nur zur Erwägung 
hm geben wollen, ob in der Erklärung des Centralverbandes nicht 
zum Ausdruck zu bringen sei, daß auch auf anderen Wegen, 
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