Full text: Zweiter Band (2. Band)

626 H. A. Buech. Centralverband Deutscher Industrieller. 
als dem in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen und äußersten Falls 
durch Errichtung einer Reichsanstalt, Abhilfe möglich sei. 
In seinem Schlußwort bemerkte der Referent Bueck, daß er 
gegen den Antrag Stumpf prinzipielle Bedenken nicht habe. 
Taktisch würde er es jedoch nicht für richtig halten der Regierung, 
nachdem sie so radikale Vorschläge gemacht habe, in einer der 
Richtung des Centralverbandes nicht entsprechenden Weise entgegen— 
zukommen. Der Referent ersuchte die Versammlung, den Antrag 
Stumpf abzulehnen. Die gleiche Bitte sprach er auch in Bezug 
auf den Antrag des Dr. Kauffmann aus und verwies zur 
Begründung der Ablehnung auf die in seinem Referate gegebenen 
eingehenden Darlegungen. 
Bei der Abstimmung wurden die Anträge Dr. Kauffmann 
und Stumpf gegen vier bezw. fünf Stimmen abgelehnt und der 
Beschlußantrag IV des Referenten angenommen. 
Ohne weitere Erörterung gelangten auch die Beschlußanträge V 
und VI und in der Schlußabstimmung die sämmtlichen Beschluß⸗ 
anträge in dem hier bereits angeführten Wortlaut zur Annahme. 
Damit wurden die Verhandlungen der Delegirtenversammlung über 
die Invalidenversicherung geschlossen. 
Der Entwurf eines Invalidenversicherungsgesetzes war nach 
beendigter erster Berathung im Reichstage am 16. Februar 1899 
der aus 28 Mitgliedern bestehenden IX. Kommission zur Vor⸗ 
berathung überwiesen worden. Diese konstituirte sich am 18. Fe⸗ 
bruar unter dem Vorsitz des Abgeordneten Schmidt-Elberfeld und 
verwendete 32 Sitzungen auf die Berathung. 
Im Centralverbande bestand der lebhafte Wunsch, vor Beginn 
der zweiten Berathung im Reichstage Stellung zu den zum Theil 
sehr eingreifenden Beschlüssen der Kommission zu nehmen. Zu 
diesem Zwecke war erforderlich zunächst Kenntniß von dem Bericht 
der Kommission zu erhalten, um rechtzeitig den Tag für die 
Berufung der Delegirten des Centralverbandes bestimmen zu können. 
Die zu diesem Zwecke an maßgebenden Stellen im Reichstage ein⸗ 
gezogenen Erkundigungen führten zu der Annahme, daß der Bericht 
erst in der Mitte des Monats Mai fertiggestellt werden könne, daß 
er dann ausgegeben und an die Mitglieder verschickt werden würde, 
so daß diesen während der Pfingstferien genügende Zeit gegeben
	        
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