626 H. A. Buech. Centralverband Deutscher Industrieller.
als dem in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen und äußersten Falls
durch Errichtung einer Reichsanstalt, Abhilfe möglich sei.
In seinem Schlußwort bemerkte der Referent Bueck, daß er
gegen den Antrag Stumpf prinzipielle Bedenken nicht habe.
Taktisch würde er es jedoch nicht für richtig halten der Regierung,
nachdem sie so radikale Vorschläge gemacht habe, in einer der
Richtung des Centralverbandes nicht entsprechenden Weise entgegen—
zukommen. Der Referent ersuchte die Versammlung, den Antrag
Stumpf abzulehnen. Die gleiche Bitte sprach er auch in Bezug
auf den Antrag des Dr. Kauffmann aus und verwies zur
Begründung der Ablehnung auf die in seinem Referate gegebenen
eingehenden Darlegungen.
Bei der Abstimmung wurden die Anträge Dr. Kauffmann
und Stumpf gegen vier bezw. fünf Stimmen abgelehnt und der
Beschlußantrag IV des Referenten angenommen.
Ohne weitere Erörterung gelangten auch die Beschlußanträge V
und VI und in der Schlußabstimmung die sämmtlichen Beschluß⸗
anträge in dem hier bereits angeführten Wortlaut zur Annahme.
Damit wurden die Verhandlungen der Delegirtenversammlung über
die Invalidenversicherung geschlossen.
Der Entwurf eines Invalidenversicherungsgesetzes war nach
beendigter erster Berathung im Reichstage am 16. Februar 1899
der aus 28 Mitgliedern bestehenden IX. Kommission zur Vor⸗
berathung überwiesen worden. Diese konstituirte sich am 18. Fe⸗
bruar unter dem Vorsitz des Abgeordneten Schmidt-Elberfeld und
verwendete 32 Sitzungen auf die Berathung.
Im Centralverbande bestand der lebhafte Wunsch, vor Beginn
der zweiten Berathung im Reichstage Stellung zu den zum Theil
sehr eingreifenden Beschlüssen der Kommission zu nehmen. Zu
diesem Zwecke war erforderlich zunächst Kenntniß von dem Bericht
der Kommission zu erhalten, um rechtzeitig den Tag für die
Berufung der Delegirten des Centralverbandes bestimmen zu können.
Die zu diesem Zwecke an maßgebenden Stellen im Reichstage ein⸗
gezogenen Erkundigungen führten zu der Annahme, daß der Bericht
erst in der Mitte des Monats Mai fertiggestellt werden könne, daß
er dann ausgegeben und an die Mitglieder verschickt werden würde,
so daß diesen während der Pfingstferien genügende Zeit gegeben