2. Abschnitt: Arbeit des Centralberbandes. B. Sozialpolitik. 657
ral⸗ ihm in der dritten Lesung gegebenen Fassung*) gegen 3 Stimmen
daß angenommen.
chs⸗ Welche Gestaltung die wesentlichsten Bestimmungen in dem
gen neuen Invalidenversicherungsgesetz erhalten hatten, ist in den vor—
sicht stehenden eingehenden Ausführungen genügend dargestellt worden.
so Es kann daher wohl darauf verzichtet werden, den Inhalt des
vor neuen Gesetzes hier zu wiederholen.
hon Der Centralverband hatte sich außerordentlich mühevoll und
inde eingehend mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Abgesehen von den
ause umfangreichen vorbereitenden Arbeiten, die in Gemeinschaft mit den
den Vorständen der dem Centralverbande als Mitglied angehörenden
rde. rheinisch⸗westfälischen wirthschaftlichen und industriellen Vereine aus—
ede, geführt waren, und den eingehenden Prüfungen, die das Direktorium
Zu⸗ diesen Arbeiten hatte zutheil werden lassen, hatten zwei große
u Delegirtenversammlungen den Gesetzentwurf sorgfältig berathen, und
ihre Beschlüsse in Anträgen niedergelegt, denen Bedeutung nicht
im abgesprochen werden kann. Was mit dieser Arbeit erreicht worden
dem war, kann kaum als befriedigend bezeichnet werden. Es war nicht
bber gelungen die große Erweiterung zu verhindern, die in Bezug auf
mie die Ausdehnung der Versicherungspflicht und des Rechtes auf frei—
tzes willige Versicherung auf Kreise stattgefunden hat, die mit der
ine Arbeiterversicherung in gar keiner Beziehung standen. Vergebens
helt waren die auf die Beseitigung der Rentenstellen gerichteten Be—
hs⸗ mühungen gewesen. Mit diesen war der Sozialdemokratie ein
tere erneutes Hilfsmittel für ihre Agitation geboten. Gerade von diesem
an Gesichtspunkte aus hatte der Centralverband die Einfügung der
gs⸗ Rentenstellen in die Invalidenversicherung für so beklagenswerth
Be⸗ gehalten. Dagegen hat die von dem Centralverband energisch be—
aus kämpfte Auftheilung der Vermögen der Versicherungsanstalten nicht
stattgefunden, sondern es ist ein anderer gangbarer Weg beschritten
o worden, um zu ermöglichen, daß den sogenannten nothleidenden
Der Versicherungsanstalten ein besserer Fortbestand gesichert werden
daß konnte. Endlich ist den Versicherungsanstalten nicht die in der
gen Kommission beantragte Ermächtigung ertheilt worden Schutzmaß—
tach regeln zu erlassen, und deren Durchführung in den Fabriken zu
überwachen. Ganz vergebens war die Arbeit des Centralverbandes
er —
1gs, *) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
X. Legisl.“Periode, 1. Session 1898 /1900 8. Anlageband, Nr. 8386, S. 2414.
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