Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralberbandes. B. Sozialpolitik. 657 
ral⸗ ihm in der dritten Lesung gegebenen Fassung*) gegen 3 Stimmen 
daß angenommen. 
chs⸗ Welche Gestaltung die wesentlichsten Bestimmungen in dem 
gen neuen Invalidenversicherungsgesetz erhalten hatten, ist in den vor— 
sicht stehenden eingehenden Ausführungen genügend dargestellt worden. 
so Es kann daher wohl darauf verzichtet werden, den Inhalt des 
vor neuen Gesetzes hier zu wiederholen. 
hon Der Centralverband hatte sich außerordentlich mühevoll und 
inde eingehend mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Abgesehen von den 
ause umfangreichen vorbereitenden Arbeiten, die in Gemeinschaft mit den 
den Vorständen der dem Centralverbande als Mitglied angehörenden 
rde. rheinisch⸗westfälischen wirthschaftlichen und industriellen Vereine aus— 
ede, geführt waren, und den eingehenden Prüfungen, die das Direktorium 
Zu⸗ diesen Arbeiten hatte zutheil werden lassen, hatten zwei große 
u Delegirtenversammlungen den Gesetzentwurf sorgfältig berathen, und 
ihre Beschlüsse in Anträgen niedergelegt, denen Bedeutung nicht 
im abgesprochen werden kann. Was mit dieser Arbeit erreicht worden 
dem war, kann kaum als befriedigend bezeichnet werden. Es war nicht 
bber gelungen die große Erweiterung zu verhindern, die in Bezug auf 
mie die Ausdehnung der Versicherungspflicht und des Rechtes auf frei— 
tzes willige Versicherung auf Kreise stattgefunden hat, die mit der 
ine Arbeiterversicherung in gar keiner Beziehung standen. Vergebens 
helt waren die auf die Beseitigung der Rentenstellen gerichteten Be— 
hs⸗ mühungen gewesen. Mit diesen war der Sozialdemokratie ein 
tere erneutes Hilfsmittel für ihre Agitation geboten. Gerade von diesem 
an Gesichtspunkte aus hatte der Centralverband die Einfügung der 
gs⸗ Rentenstellen in die Invalidenversicherung für so beklagenswerth 
Be⸗ gehalten. Dagegen hat die von dem Centralverband energisch be— 
aus kämpfte Auftheilung der Vermögen der Versicherungsanstalten nicht 
stattgefunden, sondern es ist ein anderer gangbarer Weg beschritten 
o worden, um zu ermöglichen, daß den sogenannten nothleidenden 
Der Versicherungsanstalten ein besserer Fortbestand gesichert werden 
daß konnte. Endlich ist den Versicherungsanstalten nicht die in der 
gen Kommission beantragte Ermächtigung ertheilt worden Schutzmaß— 
tach regeln zu erlassen, und deren Durchführung in den Fabriken zu 
überwachen. Ganz vergebens war die Arbeit des Centralverbandes 
er — 
1gs, *) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
X. Legisl.“Periode, 1. Session 1898 /1900 8. Anlageband, Nr. 8386, S. 2414. 
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