672 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Sicherung der Unternehmer gegen die aus der Haftpflicht ent⸗
springenden Ansprüche bestehen sollte. Ein Zwang zum Beitritt
sollte nicht eingeführt werden. Durch die Versicherung sollten nur
zwei Drittel des aus der Haftpflicht entstehenden Anspruches gedeckt
werden; der Rest sollte in Selbstversicherung getragen werden. Mit
dieser letzten Bestimmung sollte das Bestreben, haftpflichtige Betriebs—
unfälle zu verhüten, gefördert werden.
Für die paritätischen Arbeitsnachweise wurde der Umstand
angeführt, daß die zweckmäßige Ausbildung und Unterbringung der
Unfallrentner, soweit diese nicht in ihrer bisherigen Beschäftigung
verbleiben könnten, vollständig im Rahmen der Unfallfürsorge liege.
Für den Fall der Errichtung eines Arbeitsnachweises wurde ge⸗
fordert, daß die Arbeiter in gleichem Umfange an der Verwaltung
zu betheiligen seien wie die Arbeitgeber. Mil dieser Aufgabe wurde
den Berufsgenossenschaften ein völlig neues Feld der Thätigkeit
zugemuthet, an das bei Begründung der Unfallversicherung und der
Berufsgenossenschaften durchaus nicht gedacht worden war.
Ueber den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung
der Unfallversicherungsgesetze, verhandelte die Versammlung der
Delegirten des Centralverbandes am 13. Februar 1900.*) Das
Referat wurde von dem Generalsekretär, Reichs- und Landtags—
abgeordneten Dr. Beumer, erstattet. Er hob zunächst hervor, daß
der unter dem 3. Januar 1900 erlassene Gesetzentwurf am
12. Januar im Reichstage zur Vertheilung gelangte und im Buch—
handel erst am 30. Januar zu erhalten gewesen sei. Durch be—
sondere Freundlichkeit des Direktors des Reichstages habe er die
Vorlage in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren erhalten.
Den betheiligten berufsgenossenschaftlichen Kreisen sei sie kaum be—
kannt gewesen, als der Reichstag sie am 22. und 23. Januar in
erster Berathung erörterte. Es liege auf der Hand, daß es bis
dahin kaum möglich gewesen war, jene fünf Vorlagen auch nur
einigermaßen durchzuarbeiten. Jedenfalls sei man an die Be—
rathung im Reichstage gegangen, ohne daß sich fachmännische
Kreise auch nur irgendwie zu äußern Gelegenheit gehabt hätten.
Nach einer Berathung, die nicht ganz zwei Sitzungen in Anspruch
genommen hatte, sei die Vorlage an eine Kommission verwiesen
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 86, S. 42.