Full text: Zweiter Band (2. Band)

692 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
kredits ihren Werth verlieren. Sie würden dem Werthe nach 
werden, was ihr Material darstelle — eben nur Papier. 
Bueck glaubte weiter darauf hinweisen zu sollen, daß der 
Staat nicht daran denken könne, die sehr bedeutenden Mittel, die 
er zur Erfüllung seiner großen Aufgaben bedürfe, durch Kapital 
sicher zu stellen. Diesen Bedarf decke er alljährlich im Wege des 
Umlageverfahrens, durch Steuern. So verfahre er auch, indem er 
sehr erhebliche Summen jährlich zur Invalidenversicherung beitrage. 
In der Denkschrift, die dem letzten Gesetzentwurf bezüglich dieser 
Versicherung beigegeben sei, war diese Anordnung wie folgt begründet 
worden: „Für den Beitrag des Reichs kommt jedoch in Betracht“ — 
während die anderen Beiträge nach der Ansicht des Gesetzgebers 
das Kapitaldeckungsverfahren erfordern sollten — „daß ein Staats— 
wesen in der Regel nur die in jedem Jahre thatsächlich erwachsen— 
den Ausgaben deckt, ohne die Kräfte der Steuerzahler für künftige 
Ausgaben vorweg in Anspruch zu nehmen und den Kapitalbetrag 
der letzteren verzinslich anzulegen. Auch steht der Ansammlung 
von jährlich 52 Millionen und ihrer Zinsen — woraus dann die 
jährlichen Zuschüsse zu den Invalidenrenten zu decken sein würden — 
das finanzpolitische Bedenken entgegen, daß die Anlegung so be— 
trächtlicher Summen den Kurs der Werthpapiere steigern und den 
Zinsfuß in bedenklicher Weise herabdrücken würde. Auch die Gefahr 
von Kapitalverlusten, welche dann wieder durch außerordentliche 
Mittel ersetzt werden müßten, wären nicht ausgeschlossen.“ 
Der Referent meinte, die Regierung hätte nichts weiter zu 
sagen nöthig gehabt, wenn es sich um die Begründung der Ein— 
führung des Umlageverfahrens auch für die Erhebung der von 
den Arbeitgebern und von den Versicherten zu zahlenden Beiträge 
gehandelt hätte. 
Bueck verwies dann auf die bekannte Thatsache, daß sich die 
Lasten der Arbeiterversicherung auf beiden Gebieten von Jahr zu 
Jahr steigern bis zu dem angenommenen Beharrungszustande. Bei 
einem Rückblick auf die Zeit von 80 Jahren werde man, genügende 
Kenntniß der damaligen wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse 
vorausgesetzt, zugeben müssen, daß das damalige deutsche Gewerbe 
unter keinen Umständen in der Lage gewesen wäre, die Lasten zu 
tragen, die gegenwärtig von der Industrie, freilich mit Opfern, 
getragen würden in der Ueberzeugung, daß diese Opfer einer guten 
Sache, ihren Arbeitern, gebracht würden. Das Gewerbe könne
	        
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