Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 693 
nach aber Lasten, die zu tragen vor 80 Jahren unmöglich gewesen wäre, 
jetzt willig auf sich nehmen, weil das ganze wirthschaftliche Leben 
der sich in fortschreitender Entwickelung befinde. Wenn der Glaube an 
die die Zukunft nicht verloren gehen solle, so müsse aus der bisherigen 
vital Entwickelung doch gefolgert werden, daß sie auch in der Zukunft 
des und nach Maßgabe der vollkommneren und mächtigeren Hilfsmittel 
er noch in größerem Umfange fortschreiten werde. Diese fortschreitende 
age. Bewegung hänge aber wesentlich ab von der Fortentwickelung der 
ieser bestehenden bezw. von der Schaffung neuer produktiver Kräfte. 
ndet Dazu gehöre in erster Reihe die fortschreitende Kapitalbildung. 
—777 Daher müsse einem System widerstrebt werden, das den Zweck 
bers habe, dem Gewerbestande sehr bedeutende Kapitalien fortgesetzt und 
ats⸗ dauernd zu entziehen. 
sen⸗ Bezüglich der Größe dieser Kapitalien verwies Bueck auf die 
tige von dem Referenten Geh. Finanzrath Jencke in der Delegirten— 
trag versammlung vom 3. Februar 1897 gemachten Angaben. Jencke 
ung habe damals gesagt, daß in nicht langer Zeit im Wege des 
die Kapitaldeckungsverfahrens eine Milliarde für die Invaliden— 
95— versicherung angesammelt sein würde. Diesem Ziele nähere man 
be⸗ sich schnell. Wenn dasselbe Verfahren auch noch bei der Unfall— 
den versicherung eingeführt werden sollte, so würde der Industrie das 
fahr Kapital in noch wesentlich größerem Umfange entzogen werden. 
liche Der Referent glaubte, daß die größte Sicherung für die Leistungen 
der Industrie darin bestehe, daß ihr die Gelder belassen würden, 
u die sie zur Fortentwickelung der nationalen Produktion bedürfe. 
Fin⸗ In weiten Kreisen sei die Ansicht verbreitet, daß jede Zeit 
von für ihre Bedürfnisse zu sorgen habe. Lange bevor die Arbeiter— 
räge versicherungsgesetze in Kraft getreten seien, sei für die Kranken, wie 
für die Invaliden gesorgt worden. Sie seien nicht verhungert, sie 
die seien in anderer Weise unterhalten worden. Bei dem Erlaß der 
zu Arbeiterversicherungsgesetze sei das ethische Moment zur Wirksamkeit 
Bei gekommen, den Arbeiter von dem drückenden Gefühl zu befreien, 
nde auf Almosen angewiesen zu sein. Man wollte dem Arbeiter etwas 
nisse Sicheres geben, das er nicht als Wohlthat zu betrachten habe, 
erbe sondern das er zu fordern berechtigt sei. Alles das ändere aber 
zu nichts an der Thatsache, daß bis jetzt jede Zeit für ihre invaliden 
ern, Arbeiter gesorgt habe und damit auch für die Bedürfnisse, die diese 
iten Fürsorge erfordert habe. Das sollte auch weiter der Fall sein. 
mnne Jede Zeit sollte aufbringen, was sie an Bedürfnissen zu decken habe.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.