Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 703 
über mit dem Zweck des Unfallversicherungsgesetzes nicht zusammen— 
ohne hängende Aufgaben nicht überweisen kann, ohne den Bestand der 
leich⸗ berufsgenossenschaftlichen Organisation überhaupt zu gefährden.“ 
des X. „Gegen den in der Kommission des Reichstages gestellten 
rden. Antrag, bei Aufbringung der Mittel für die Unfallversicherung das 
Ge— Umlageverfahren durch das Kapitaldeckungsverfahren zu ersetzen, 
bald erhebt der Centralverband, wie er es s. Z. bei Einfügung dieses 
der Systems in das Invalidenversicherungsgesetz gethan hat, entschieden 
idere Widerspruch.“ 
gu⸗ „Die Kapitaldeckung bei der Invalidenversicherung hat dem 
wer⸗ Gewerbe ohne Noth gewaltige Kapitalien entzogen; dieser Vorgang 
würde sich bei Einführung dieses Verfahrens in die Unfallversicherung 
65b, wiederholen. Dadurch würde in noch weiterem Umfange als bisher 
rsten die Mehrung und Stärkung der produktiven Kräfte des Volkes, 
rnste in welcher der Centralverband die größte Sicherheit für die 
Ge— Leistungen zum Zwecke der Mbeiterversicherung erblickt, hintan— 
was gehalten werden.“ 
„Ohne auf die weiteren schwerwiegenden Gründe hier näher 
eds⸗ einzugehen, die gegen die Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens 
erige bei der auf reichsgesetzlicher Grundlage beruhenden Abeiter— 
ichte versicherung anzuführen wären, ist der Centralverband der Ansicht, 
die daß auf diesem Gebiete jede Zeit für die Deckung ihrer Bedürfnisse 
heilt zu sorgen hat, ein Grundsatz, den auch der Staat im allgemeinen 
ssen⸗ bei der Deckung seines Bedarfs befolgt.“ 
Die „Der Centralverband fordert daher entschieden, daß in der 
ente bisherigen bewährten Aufbringung der Mittel für die Unfall— 
ilige versicherung auf dem Wege des Umlageverfahrens nichts geändert 
die werde.“ 
der 
ssen Die von der Delegirtenversammlung am 13. Februar 1900 
griff mit Bezug auf den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ab— 
elen änderung der Unfallversicherungsgesetze und des Gewerbe-Unfall— 
versicherungsgesetzes, gefaßten Beschlüsse waren jedem Mitgliede 
chen des Reichstages mit einer die Begründung enthaltenden sehr ein— 
der gehenden Denkschrift zugestellt worden. 
gten Die Anträge des Centralverbandes hatten nur geringe Be— 
ung achtung gefunden. In der Kommission des Reichstages waren 
its⸗ sogar Beschlüsse gefaßt worden, die wohl geeignet erschienen, 
ere, wesentlich verstärkte Bedenken im Centralverbande hervorzurufen.
	        
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