Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 729 
gte dürften. Wollte eine Berufsgenossenschaft mehr als den vierten 
Theil ihres Vermögens in der vorbezeichneten Weise anlegen, so 
ene sollte sie dies nur mit Genehmigung der Landeszentralbehörde 
hen bezw. des Bundesraths thun können. Der Centralperband hatte 
es für zweckmäßig erachtet und demgemäß gefordert, daß auch in 
on diesem Fall die Entscheidung dem Reichsversicherungsamte zustehen 
est⸗ solle; der Reichstag hatte es aber bei den Vorschlägen des Ent— 
es wurfes belassen. 
zZe⸗ 
uf So war das Gesetz, betreffend die Abänderung der Unfall— 
nt⸗ versicherungsgesetze und das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz in 
en, seiner jetzigen Gestalt zustande gekommen. Es entsprach dem Zuge 
der der Zeit, der offenbar, in dem Streben nach der Gunst der Massen, 
ein die Interessen der Industrie und des gewerblichen Lebens skrupellos 
unbeachtet ließ. Mit der Beseitigung von Bestimmungen des 
es ursprünglichen Gesetzes, die von den Versicherten mit Recht als 
ten Härte empfunden waren, hatte sich die Industrie vollkommen ein— 
aft verstanden erklärt, ebenso mit der Zuwendung einiger weiterer 
elt Begünstigungen; nur gegen die nicht nothwendige weitere Belastung 
en im Interesse der Versicherten hatte sie Einspruch erhoben. Die 
durch das neue Gesetz vorgenommenen wesentlichsten Aenderungen 
ag hatte die Industrie als Verschlechterung des bestehenden Zustandes 
in erkannt und mit guten Gründen entschieden bekämpft. Die den 
Interessen der Industrie zugefügte Schädigung wurde wohl auch 
ug im Reichstage erkannt; aber man legte mehr Werth auf die doch 
n⸗ im ganzen nicht sehr wesentlichen weiteren Begünstigungen der 
ti⸗ Versicherten und verzichtete daher darauf, jene bedeutungsvollen 
Interessen zu schützen. Eine solche Erklärung war beispielsweise 
h⸗ von dem Vertreter der Nationalliberalen unumwunden abgegeben 
he worden. Das war eben der Zug der Zeit; er ist inzwischen in 
8⸗ derselben Richtung noch stärker geworden. Er wird jedoch nicht 
id verhindern können, daß einzelne der damals gemachten großen 
m Fehler, wie beispielsweise die durch die unnöthige Auffüllung der 
3⸗ Reservefonds herbeigeführte unerhörte Belastung, mit der Zeit 
n. wieder ausgemerzt werden. Aber daß solche handgreiflichen Fehler 
ie gegen den gut begründeten ernsten Widerspruch aller betheiligten 
z⸗ Kreise überhaupt gemacht werden konnten, daß gegen sie kein irgend 
ch wirksamer Widerspruch im Reichstage erfolgte, daß die vereinzelt 
n auftretende bessere Erkenntniß von ihren Trägern selbst dem Strome
	        
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