Full text: Zweiter Band (2. Band)

732 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
kassen ein Anreiz gegeben sein würde auf Kosten der Versicherungs— 
anstalten freigebig zu wirthschaften. Auch würde die Zumuthung 
an die Anstalten zurückzuweisen sein, für Kosten aufzukommen, auf 
deren Bemessung ihnen kein Einfluß zustehe. Ferner dürfe aber 
auch der Einfluß der Versicherungsanstalten auf das Gebiet der 
Krankenversicherung nicht vergrößert werden, denn dadurch würde 
die Stellung der Krankenversicherung und ihrer Träger im Rahmen 
der sozialpolitischen Gesetzgebung zurückgedrängt. Das würde schon 
deshalb nicht erwünscht sein können, weil die Krankenkassen als 
hauptsächlichste Träger der Krankenversicherung nicht entbehrt werden 
könnten, und die vereinzelt befürwortete Uebertragung der Kranken— 
versicherung auf die Versicherungsanstalten völlig undurchführbar 
erscheine. Deshalb werde es die wesentlichste Aufgabe der 
Reform der Krankenversicherung sein müssen, leistungs— 
fähige Träger der Krankenversicherung zu schaffen, denen 
nicht nur eine Verlängerung der Unterstützungsdauer, 
sondern auch eine gesteigerte Fürsorge für die Erkrankten 
zugemuthet werden könne. 
Diese größere Leistungsfähigkeit müsse jedoch erreicht werden 
ohne Erhöhung der Beiträge. Diese sei zu vermeiden im Hinblick 
auf die schließlich in Aussicht genommene Erweiterung der Arbeiter— 
versicherung auf das Gebiet der Wittwen- und Waisenversicherung. 
Schon deswegen müsse eine Vermehrung der Lasten für die bereits 
vorhandenen Zweige der Arbeiterversicherung thunlichst vermieden 
werden. Dazu komme ohnehin die Erhöhung der Beiträge für die 
Unfallversicherung bis zur Erreichung des Beharrungszustandes, 
dessen Eintritt erst nach fünfzig bis sechzig Jahren zu erwarten sei. 
Ohne eine Erhöhung der Beiträge ließen sich die Träger der 
Krankenversicherung dadurch leistungsfähiger machen, daß man 
größere Kassen schaffe und mit der jetzt bestehenden Zer— 
splitterung aufräume. An die Stelle der Bildung von Orts— 
kassen in der Regel nur für die in einem Gewerbszweige oder in 
einer Betriebsart beschäftigten Person, sollten Ortskrankenkassen 
für den Bezirk einer oder mehrerer Gemeinden errichtet werden, 
so daß alle in dem Bezirk der Kasse beschäftigten versicherungs⸗ 
pflichtigen Personen Mitglieder der Krankenkasse sein müßten. Als 
typisches Beispiel dafür, wie auf dieser Grundlage in der That 
leistungsfähige Kassen geschaffen werden können, verwies Hoffmann 
auf die Rechnungsergebnisse der schon jetzt bestehenden allgemeinen
	        
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