Full text: Zweiter Band (2. Band)

740 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
nicht angesehen werden. Dazu komme noch, daß, abgesehen von 
der Verschlechterung des Risikos der Zwangskassen durch die Ent— 
ziehung der kräftigeren und gesunden Versicherten, die Hilfskassen 
auch von Arbeitgebern dazu benutzt würden, um sich der Beitrags— 
leistung für die Krankenversicherung zu entziehen und den Ver— 
sicherten die Zahlung der ganzen Beiträge dadurch aufzubürden, 
daß sie nur solche Arbeiter annähmen, die Mitglieder der Hilfs— 
kassen seien. Für die Beseitigung der Hilfskassen als Träger der 
Krankenversicherung spreche ferner die Erwägung, daß die Kranken— 
kassen den Unterbau für die ganze Arbeiterversicherung abgeben und 
als Organ der übrigen Träger der Versicherung gelten sollen. 
Dazu sei es aber erforderlich, daß alle Versicherten den Zwangs— 
kassen angehörten. Aus allen diesen Gründen sollte man sich dazu 
entschließen die Hilfskassen in Zuschußkassen umzuwandeln und sie 
bei der Durchführung der Krankenversicherung nicht mehr zu berück— 
sichtigen. 
Hoffmann verwies ferner darauf, daß das Kranken— 
versicherungsgesetz Verbände von Krankenkassen zur gemeinsamen 
Tragung einzelner oder aller Lasten der Krankenversicherung inner— 
halb des Bezirks einer Aufsichtsbehörde kenne. Ob die Bildung 
solcher Verbände in größerem Umfange stattgefunden habe, sei nicht 
bekannt; dagegen hätten sich für das Gebiet einzelner Bundes— 
staaten und für das Gebiet des Deutschen Reiches, Kassenverbände 
gebildet, deren alleiniger Zweck die Abhaltung von Verbandstagen 
sei, auf denen über allgemeine, zum Teil in recht losem Zusammen— 
hange mit der Krankenversicherung stehende Fragen diskutirt 
würde. Irgend ein greifbarer Nutzen erwachse für die einzelnen 
Kassen selbstredend aus diesen Erörterungen nicht, weil die Ein— 
führung von Verbesserungen in der Krankenversicherung von der 
Leistungsfähigkeit der Kassen abhänge. Da die Kosten solcher 
Verbandstage immerhin erheblich seien, so läge es jedenfalls mehr 
im Interesse der Versicherten, wenn diese Ausgaben zur Verbesserung 
der Leistungen der Kasse erspart würden. 
Hoffmann hielt, nach den gemachten Erfahrungen, eine Ver— 
stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde für dringend geboten; 
die nähere Ausgestaltung würde jedoch von der Organisation der 
Kassen abhängen. Sollte es nicht gelingen die Verwaltung an 
die Gemeinde anzuschließen, so würden vor allem Bestimmungen 
nöthig sein, um Mitglieder des Vorstandes und Beamte der
	        
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