752 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
daß man voraussichtlich in keinem Stadium abgeschlossene Er—
fahrungen vor sich liegen haben werde. Aber die Auffassung, welche
der Staatssekretär heute vertrete, decke sich doch nicht mit der, die
früher von dem Reichsamt des Innern hier wiederholt vertreten
worden sei. Die Frage einer Aenderung des Krankenkassengesetzes
trete ja nicht zum ersten Mal an die Abgeordneten heran. Sie sei
in früheren Jahren wiederholt im Reichstage erörtert worden, und
nicht nur der Ministerialdirektor von Woedtke, sondern seines
Wissens der Staatssekretär selbst, hätten damals den Standpunkt
vertreten, daß es durchaus nothwendig sei eine durchgreifende
Aenderung einzelner Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes
eintreten zu lassen, weil man in der That andere Erfahrungen
gemacht habe, die eine solche Aenderung nothwendig erscheinen
ließen. Ihm, dem Abgeordneten Gamp, sei es noch in der Er—
innerung, daß damals gerade die preußische Regierung sehr weit—
gehende Aenderungen wünschte, die auch zum großen Theil von
den Reichsressorts als sachgemäß und richtig bezeichnet wurden.
Damals, vor etwa drei bis vier Jahren, sei die Auffassung von
dem Reichsamt des Innern vertreten worden, man müsse volle
und ganze Arbeit auf diesem Gebiete machen. Jetzt habe der
Staatssekretär eine ganz andere Stellung eingenommen. Er
könne daher nicht zugeben, daß die Stellung des Staatssekretärs
konsequent sei. Wenn es wirklich eine dringende Aufgabe gewesen
sei, den Zusammenhang zwischen der Krankenfürsorge und der
Invalidenfürsorge herzustellen, dann hätte das Reichsamt des
Innern, um der Resolution des Reichstages zu entsprechen und
einen Gesetzentwurf vorzulegen, nicht drei Jahre gebraucht, denn
ein solcher Gesetzentwurf hätte schon vor drei Jahren gebracht
werden können. Der Reichstag würde dann Gelegenheit gehabt
haben, über die Angelegenheit eingehend zu sprechen. Jetzt, da
die Koffer der Abgeordneten fast gepackt seien, spreche die
geringe Besetzung des Hauses bei einer so wichtigen
Berathung nicht dafür, daß man diese Sache als eine so dring—
liche ansehe. Im nächsten Herbst könne dem Reichstag eine bessere
Vorlage unterbreitet werden. Dadurch würde die Wirkung des
Gesetzes nur um ein halbes Jahr hinausgeschoben werden. Wenn
das Reichsamt des Innern drei Jahre gebraucht habe, um der
Resolution des Reichstags zu entsprechen, dann sollten die Ab—
geordneten nicht genöthigt werden solche Sache ungefähr in