756 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Aenderung des Invalidenversicherungsgesetzes die dringlichsten Punkte,
über welche eine allgemeine Uebereinstimmung bezüglich der Reform—
bedürftigkeit geherrscht habe, durch ein besonderes Gesetz vorweg
zu genehmigen und auf die damalige Erklärung des Ministers
von Boetticher, er ließe sich die Korinthen aus dem Platz nicht
nehmen. Im Anschluß an diese Erinnerungen sagte der Abgeordnete
Hofmann wörtlich: „Diese Bemerkungen des damaligen Ministers
von Boetticher charakterisiren nach meiner Auffassung ganz genau
auch die jetzige Situation, nur daß jetzt umgekehrt die Regierung
die Rosinen aus dem Platz nimmt. Meine Bedenken gegen das
Gesetz und diejenigen meiner Freunde gehen nicht dahin, daß dieses
etwa nicht anzunehmen sei, sondern dahin, daß, wenn wir das
Ganze pure so verabschieden, wir auf die Erfüllung nothwendiger
dringender Reformen mindestens ein Jahrzehnt weiter zu warten
haben werden, und wir möchten deshalb mit der Verabschiedung
des Gesetzes in irgend einer Weise in dem Gesetze selbst einen Zwang
ausgesprochen haben, sowohl gegenüber der Regierung, wie gegen—
über dem Reichstage, sich in absehbarer Zeit mit weiteren Reformen,
die wir wünschen und fordern müssen, zu beschäftigen. Aus dieser
ganzen Debatte, wobei von allen Seiten weitere Reformen gefor—
dert wurden, ist hervorgegangen, daß in der That in dieser Rich—
tung viele Wünsche vorhanden sind.“
Däs war wirklich der Fall gewesen. Von allen Seiten war
die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform des Kranken—
versicherungsgesetzes, freilich von den verschiedenen Parteistandpunkten
aus nach sehr verschiedenen Richtungen gehend, dargelegt worden.
Auch das Verhältniß der Krankenkassen zu den Aerzten war ein—
gehend erörtert worden. Die Ansichten über die Nothwendigkeit
der Aenderung des bestehenden Zustandes und über die etwa zu
diesem Zweck einzuschlagenden Wege gingen jedoch weit auseinander.
Die erste Berathung wurde in einer Sitzung beendet und
schloß mit Verweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Mit dem Entwurf des Gesetzes, betreffend weitere Abänderung
des Krankenversicherungsgesetzes, beschäftigte sich der Centralverband
in der Versammlung seiner Delegirten am 17. Mai 1903. Das
Referat erstattete der Vertreter des Geschäftsführers Dr. Alexander
Tille)
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 96, S. 178.