762 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
stützungszeit der Wöchnerinnen von 4 auf 6 Wochen und
die Einbeziehung der Geschlechtskranken in die Pflege
der Krankenkassen.“
„Der Centralverband erhebt jedoch entschiedenen
Einspruch gegen die gesetzliche Regelung dieser Punkte
ohne gleichzeitige Vornahme der von ihm und weiten
anderen Volkskreisen für dringend nothwendig erachteten
weiteren Reformen des Krankenkassengesetzes.“
„Als solcher Reform bedürftig erachtet der Central—
verband die durch ihre Organisation der sozialdemokra—
tischen Agitation völlig ausgelieferten freien Hilfskassen
und Ortskrankenkassen und das Verhältniß der Kranken—
kassen zu den Aerzten und Apotheken.“
„Gegen die Erledigung der jetzt vorliegenden No—
vellen erhebt der Centralverband daher Einspruch in der
bestimmten Voraussicht, daß durch die vorweggenommene
Gewährung der bedeutungsvollsten von den Versicherten
erstrebten Vortheile, also ohne gleichzeitige Vornahme der
nothwendigen, im Interesse der Volksgesundheit, des
sozialen Friedens und damit der Allgemeinheit liegenden
weiteren organischen Reformen, diese nicht mehr zu er—
reichen sein würden wegen des dann sicher zu erwartenden
Widerstandes seitens des sozialdemokratischen Theiles der
gewerblichen Arbeiterschaft und daher auch seitens starker
Parteien im Reichstage.“
In der Erörterung stimmte der Syndikus der Handelskammer
Düsseldorf Dr. Brandt dem Urtheil zu, welches der Referent über
die Lückenhaftigkeit der dem Gesetzentwurf beigegebenen, die Mehr—
belastung betreffenden Denkschrift abgegeben hatte. Aber auch der
Referent habe einige Punkte übergangen, aus denen eine Mehr—
belastung hervorgehe. Dr. Brandt gab in dieser Beziehung die
ergänzenden Mittheilungen. Dann sei der Referent, nach der
Ansicht des Dr. Brandt, zu kurz über die Frage hinweggegangen,
ob die in der Begründung angeregte höhere finanzielle Belastung
thatsächlich zur Deckung der Kosten genügen werde. Er, Dr. Brandt,
habe diesen Eindruck aus der Begründung nicht gewonnen. Die
allgemeine Krankenstatistik, mit der die Begründung arbeite, gebe
im großen und ganzen keine sichere Unterlage für solche Berech—
nungen. Das einzige, was die Begründung gethan habe, sei, daß