2. Abschnitt: Arbeit des Centralberbandes. B. Sozialpolitik. 789
unbedingt an demselben Tage geschlossen werden — das Gesetz
gescheitertt. Darum hatte der Abgeordnete Trimborn bereits am
Tage vorher erklärt, daß das Zentrum dem Verlangen der
Sozialdemokratie nachgeben und auf den Absatz 7 ver—
zichten würde. So geschah es. Die Sozialdemokraten stellten
keinen Antrag auf namentliche Abstimmung und der 8 42 wurde
ohne den Absatz 7 angenommen. Danach erhoben sich bei der
dritten Berathung keine weiteren Schwierigkeiten und die Spezial—
diskussion konnte sehr schnell erledigt werden.
Nach der Geschäftsordnung hätte der Reichstag erst nach der
Vertheilung der Zusammenstellung der in der dritten Berathung
gefaßten Beschlüsse zur Gesammtabstimmung über das Gesetßz
schreiten können. Der Präsident theilte mit, daß es wegen
technischer Schwierigkeiten unmöglich sei, die Zusammenstellung
rechtzeitig anzufertigen und zu vertheilen. Er erklärte aber, daß,
wenn kein Widerspruch erfolge, es auch zulässig sei, die Gesammt—
abstimmung ohne jene Zusammenstellung sofort vorzunehmen.
Widerspruch erfolgte nicht, der Präsident schritt zur Gesammt—
abstimmung und konnte verkünden: „Mit sehr großer Majorität ist
der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.“
Wenig Zeit nahm noch die Abstimmung über die von der
Kommission in zweiter Lesung angenommenen und sonst beantragten
Resolutionen in Anspruch. Sie wurden in folgender Fassung
angenommen:
J. „Die Verbündeten Regierungen um baldige Vorlage eines
Gesetzentwurfes zu ersuchen, durch welchen die reichsgesetzliche
Krankenversicherungspflicht auf die Hausindustrie, auf die land—
und forstwirthschaftlichen Arbeiter sowie auf die Dienstboten aus—
gedehnt wird.“
II. „Die Verbündeten Regierungen zu ersuchen:
a) dem Reichstage thunlichst bald, wenn möglich in der
nächsten Session, einen Gesetzentwurf zum Zwecke einer eingehenden
und gründlichen Reform des Krankenversicherungsgesetzes vorzulegen;
b) in Vorbereitung dieser Vorlage, wie den Vorständen der
Krankenkassen, so auch den Vertretungen des Aerztestandes und des
Apothekerstandes Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Anschauungen
und Wünsche zu geben und diesen, soweit möglich, gerecht zu werden;
o) insbesondere in eine Erwägung darüber einzutreten, ob
sich nicht die Bildung von ständigen Kommissionen je aus ge—