2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Soßialpolitik. 7901
füllung der Lücke zwischen Beendigung der Kranken- und Beginn
der Invalidenunterstützung, waren vom Centralverbande für noth—
wendig erachtet und mit Befriedigung begrüßt worden. Er schätzte
die Bedeutung dieser Zugeständnisse an die Versicherten so hoch ein,
daß er in ihnen ein wirkungsvolles Mittel erblickt hatte, die Zu—
stimmung zu einer durchgreifenden organischen Reform des Kranken—
kassengesetzes von der Sozialdemokratie und ihren Helfern im
Reichstage zu erzwingen. Diese Reform wurde nicht allein zur
Gesundung des Krankenkassenwesens, sondern im Interesse der
ganzen Arbeiterversicherung und besonders der allgemeinen sozial—
politischen Verhältnisse für weitaus wichtiger und bedeutungsvoller
erachtet, als jene Zugeständnisse an die Versicherten. Diese wurden
weggegeben ohne ihren hohen Werth auszunutzen. Daher ist das
Gesetz hier als verhängnißvoll bezeichnet worden; denn nach den
damaligen Zuständen im Reichstage und nach ihrer Fortentwickelung
in der Zwischenzeit“) ist mit Sicherheit vorauszusehen, daß die von
den Vertretern der Verbündeten Regierungen feierlich zugesagte
organische Reform des Krankenkassengesetzes, ohne jenes Zwangs—
mittel, niemals die Zustimmung der Mehrheit des Reichstages
finden wird. Der betreffende Gesetzentwurf wurde damals für die
nächste Zukunft verheißen, die Vorarbeiten für ihn sollten bereits
im Gange gewesen sein. Aber auch die Regierungen haben wohl
die völlige Aussichtslosigkeit eines solchen Gesetzentwurfes erkannt;
von ihm ist nicht mehr die Rede gewesen.
Von diesem Gesichtspunkte aus würde die Behinderung des
Zustandekommens der Novelle, die so leicht gewesen wäre, voll—
kommen berechtigt, im Interesse des Gemeinwohles ein gutes Werk
gewesen sein. Angesichts der bevorstehenden Wahlen aber wagte
es keine Partei Einspruch zu erheben; das Verhalten des Mit—
gliedes der Reichspartei Dr. Arendt war in dieser Beziehung be—
zeichnend. Daher konnte auch den konservativen Parteien, die sich
sonst noch der Beeinflussung durch die Vertreter der Massen und
der Sozialdemokratie entzogen hatten, der Vorwurf nicht erspart
werden, in diesem Falle vor ihnen kapitulirt zu haben.
Dieser verfehlte Abschluß soll jedoch die Anerkennung des
mit der Arbeiterversicherung Erreichten nicht beeinflussen. Mit ihr
hat das Deutsche Reich mit unvergleichlichem Wagemuth und zähester
VDiese den zweiten Band der Geschichte des Centralverbandes ab—
schließenden Bemerkungen sind am 12. April 1905 geschrieben worden.