2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 53
kommene
ein weit— Rechtsordnung zu wahren und dem besonnenen und ruhigen Theile
gleichung der Bevölkerung Schutz zu gewähren. Dazu hätten die repressiven
st erst in Mittel des gemeinen Rechts nicht ausgereicht. Diesem Zwecke
n gegen— habe das Gesetz im Großen und Ganzen entsprochen. Die offene
ortgesetzte Verhöhnung von Gesetz und Recht sei aus der Oeffentlichkeit
verführen verbannt und die auf die Arbeitermassen wirkende sozialdemokratische
ind that— Agitation in Schranken gehalten worden. Namentlich habe das
daß die Gesetz bewirkt, daß die ländliche Arbeiterbevölkerung vor dem
gegebe— Hineinziehen in die sozialdemokratische Bewegung meist bewahrt
Frieden geblieben sei. So lange nicht erkennbar wäre, daß die Leiter der
in ent⸗ Sozialdemokratie auf die Herbeiführung eines nur durch den
ündeten Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung erreich—
ernsten baren sozialdemokratischen Staatsgebildes und auf eine den öffent—
ag über lichen Frieden gefährdende Agitation verzichte, oder daß die
bedeu— Arbeitermassen für diese Agitation nicht mehr empfänglich seien,
würden besondere Kampfmittel gegen die Sozialdemokratie nicht
ztag der zu entbehren sein. Gegen die Absicht der Reichsregierung sei
ozialisten⸗ vom Reichstage der Endtermin für die Geltung des Gesetzes auf
setz sollte den 31. März 1881 beschränkt worden. Dadurch habe das Gesetz
stimmung den Charakter eines Provisoriums erhalten, welcher ihm, ungeachtet
ngen be— der Verlängerungsgesetze, verblieben sei. Das Gesetz würde aber
ften und unleugbar der sozialdemokratischen Bewegung weit stärkeren Abbruch
Durch gethan haben, wenn es von Anfang an als ein fristloses Gesetz
nstanzen⸗ erlassen wäre. Die in kurzen Pausen immer wieder auftauchende
dem Ver— Frage der Verlängerung des Gesetzes habe der Sozialdemokratie
itien ge— erwünschten Stoff zur Agitation geboten. Unablässig, nicht nur
zur Zeit der Reichstagswahlen, sondern auch für jede Session, in
daß das welcher die Verlängerung des Sozialistengesetzes zur Berathung
ren und gestanden habe, sei es der Mittelpunkt gewesen, um den sich die
rein auf Agitation der Sozialdemokratie in der Presse und in Versammlungen
Gesetzes gedreht habe. Ebenso hätten die Verhandlungen des Reichstags
kratischen über die bezüglichen Gesetzesvorlagen den Vertretern da Sozial⸗
mlungen, demokratie immer den geeignetsten Anlaß geboten, um ihre revo—
r offener lutionären Anschauungen und Ziele und die Verdächtigung und
Schranken Verunglimpfung der Regierung und ihrer Organe in das Land zu
bedrohte tragen. So habe die Beschränkung der Geltungsdauer der unge—
störten Wirksamkeit des Gesetzes innerlich entgegengearbeitet und
h äußerlich dem Gesetz den Charakter eines Ausnahmegesetzes gegeben.
Die Hoffnung, daß die durch das Gesetz zu bekämpfenden gemein—