Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 109 
Ueber das dem Arbeiterschutz zugrunde liegende Prinzip 
bestand keine Meinungsverschiedenheit. 
Die den Arbeiterschutz betreffenden, im Reichstage gestellten 
und in der Delegirtenversammlung des Centralverbandes be— 
handelten Anträge, waren vom Reichstage der X. Kommission 
überwiesen worden. Außerdem war ihr noch zugetheilt worden 
ein Antrag Grillenberger, Bebel und Genossen,“) betreffend die 
Aenderung der Titel J, II, VII, IX und X und der Schluß— 
bestimmungen der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich. 
Dieser Antrag bezog sich auf die Aenderung von fünfund— 
vierzig Paragraphen, außerdem waren zwei Resolutionen vorgelegt; 
sie lauteten: 
A. Der Reichstag wolle beschließen: 
den Reichskanzler zu ersuchen, möglichst bald eine Einladung zu 
einer Konferenz an die hauptsächlichsten Industriestaaten ergehen 
zu lassen, um sich über die Grundzüge einer auf gleichen 
Grundsätzen basirten Arbeiterschutzgesetzgebung zu verständigen, 
welche für alle betheiligten Staaten als Norm festsetzt, daß: 
1. die tägliche Arbeitszeit in allen Betrieben höchstens 
10 Stunden beträgt; 
2. die Nachtarbeit für alle Betriebe mit Ausnahme solcher, 
wo durch die Natur des Betriebes dieselbe unumgänglich 
ist, aufgehoben wird; 
3. die gewerbsmäßige Beschäftigung von Kindern unter 
vierzehn Jahren untersagt werde. 
B. Der Reichstag wolle beschließen: 
den Reichskanzler zu ersuchen, statistische Erhebungen über die 
Verhältnisse der Lohnarbeiter in Bezug auf die Arbeitslöhne 
zu veranlassen. 
Die Kommission des Reichstags hatte sich nur mit den die 
Ruhe an Sonn—- und Feiertagen betreffenden Anträgen beschäftigt, 
da eine von den anderen Anträgen getrennte Behandlung durch 
die Geschäftslage des Hauses geboten war. Auf diese Arbeit hatte die 
Kommission neunzehn Sitzungen verwendet. Das Ergebniß war die 
Ueberweisung des nachstehenden Gesetzentwurfes an den Reichstag.“*) 
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
VI. Legisl.Periode, 1. Session 1884/85, 5. Anlageband, Nr. 144, S. 519. 
**) Ebendaselbst, 7. Anlageband, Nr. 375, S. 1912.
	        
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