Full text: Dritter Band (3. Band)

Inhaltsübersicht. —XXI 
Seite 
Seite rungen. Die ablehnende Haltung der linksliberalen Parteien 
und der Sozialdemokraten 127391 
Die Behandlung des die Abänderung der Gewerbeordnung betreffenden 
Gesetzentwurfes im Reichstage. Die aufopfernde Thätigkeit des 
266 dem Centralverbande nahestehenden Reichstagsabgeordneten 
267 Theodor Möller gibt dem Direktorium die Möglichkeit Kennt— 
niß von den Verhandlungen in der Kommission des Reichstages 
zu erlangen 
Die Beschlüsse der Kommission zeigen das Bestreben den Arbeiterschutz 
weit über das von der Regierung gesteckte Ziel zu erweitern. 292 
Nähere Mittheilungen über die Beschlüsse der Kommission; die Arbeit 
an Sonn- und Festtagen; die Beschäftigung von Kindern und 
268 ugendlichen Ardeiten vor ppp 293 
Die Einführung eines maximalen Arbeitstags22094 
Das Verbot der Nachtarbeit. Die Ermächtigung der unteren Ver— 
7 waltungsbehörde gewisse Erleichterungen zu gewähren 2095 
Die Ermächtigungen des Bundesraths Ausnahmen bezüglich einiger 
Fabrikationszweige zu gestatten. Der 8 1200. Die Bestimmungen 
mit Bezug auf die Arbeltsordungggggg 106 
Der Kontraktbruch. Die Erweiterung des 8 153, betreffend Schutz der 
Arbeiter und Arbeitgeber gegen körperliche Zwangsdrohung, 
Ehrverletung und Verrufserklärun 17171797 
273— Die Einwirkung der Beschlüsse der Kommission auf die 
bisherige Haltung des Centralverdande 1298 
Die von dem Direktorium zwischen der ersten und zweiten Lesung 
in der Kommission des Reichstages am 24. November 1890 be— 
214 rufene Delegirtenversammlung. Die von dem Referenten 
275 Bueck mit Genehmigung des Direktoriums und des Aus— 
schusses vorgelegten Beschlußanträge. Die Einleitung 
zu denselven 11.0——9—9— 
Die höchst beachtenswerthe Aeußerung des Generalkonsul Russell zu 
216 der Frage, ob es möglich sei, von Seiten des Staats durch 
27 Akte der positiven Gesetzgebung Wesentliches zur Verbesserung 
279 der Lage der arbeitenden Klassen beizutragen 3600 
o Die Beschlußanträge selbst: Nr. 1 die Ruhe an Sonn- und Fest— 
281 tagen; Nr.2 Kontraktbruch 301 
Nra 3 Arhertsordnnngggg cc323236602 
Nr. 4. Die Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Personen und 
Axbetternnen 32363 
Nr. 5. Die dem Bundesrath zu ertheilende Ermächtigung, Aus— 
282 nahmen von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu 
erlänen s 923304 
Nr. 6. Die Verantwortlichkeit für Gewerbetreibende für Uebertretung 
283 der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßregel 42630605 
Nr. 7. Die Anwendung von Zwang, Bedrohung, Ehrverletzung oder 
Verrufserklärung bei Ausübung des Koalitionsrechtss . . 305
	        
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