Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 215 
Arbeiter brodlos machen. Die in der internationalen Konkurrenz 
begründeten Schwierigkeiten der Verbesserung der Lage unserer 
Arbeiter lassen sich nur durch internationale Verständigung der an 
der Beherrschung des Weltmarktes betheiligten Länder, wenn nicht 
überwinden, doch abschwächen. In der Ueberzeugung, daß auch 
andere Regierungen von dem Wunsche beseelt sind, die Bestrebungen 
einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen, über welche die Arbeiter 
dieser Länder unter sich schon internationale Verhandlungen führen, 
will Ich, daß zunächst in Frankreich, England, Belgien und der 
Schweiz durch Meine dortigen Vertreter amtlich angefragt werde, 
ob die Regierungen geneigt sind, mit uns in Unterhandlungen zu 
treten behufs einer internationalen Verständigung über die 
Möglichkeit, denjenigen Bedürfnissen und Wünschen der Arbeiter 
entgegenzukommen, welche in den Ausständen der letzten Jahre 
und anderweit zu Tage getreten sind. Sobald die Zustimmung 
zu Meiner Anregung im Prinzip gewonnen sein wird, beauftrage 
Ich Sie, die Kabinette aller der Regierungen, welche an der 
Arbeiterfrage den gleichen Antheil nehmen, zu einer Konferenz 
behufs Berathung über die einschlägigen Fragen einzuladen.“ 
Berlin, den 4. Februar 1890. 
Wilhelm J. R. 
Der zweite Erlaß war an die Minister der öffentlichen Arbeiten 
und für Handel und Gewerbe gerichtet. Er hatte folgenden Wortlaut: 
„Bei Meinem Regierungsantritt habe ich Meinen Entschluß 
kundgegeben, die fernere Entwickelung unserer Gesetzgebung in der 
gleichen Richtung zu fördern, in welcher Mein in Gott ruhender 
Großvater Sich der Fürsorge für den wirthschaftlich schwächeren 
Theil des Volkes im Geiste christlicher Sittenlehre angenommen hat.“ 
„So werthvoll und erfolgreich die durch die Gesetzgebung 
und Verwaltung zur Verbesserung der Lage des Arbeiterstandes 
bisher getroffenen Maßnahmen sind, so erfüllen dieselben doch nicht 
die ganze Mir gestellte Aufgabe. 
„Neben dem weiteren Ausbau der Arbeiter-Versicherungsgesetz— 
gebung sind die bestehenden Vorschriften der Gewerbeordnung über 
die Verhältnisse der Fabrikarbeiter einer Prüfung zu unterziehen, 
um den auf diesem Gebiete laut gewordenen Klagen und Wünschen, 
soweit sie begründet sind, gerecht zu werden.“ 
„Diese Prüfung hat davon auszugehen, daß es eine der 
Aufgaben der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art
	        
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