2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 215
Arbeiter brodlos machen. Die in der internationalen Konkurrenz
begründeten Schwierigkeiten der Verbesserung der Lage unserer
Arbeiter lassen sich nur durch internationale Verständigung der an
der Beherrschung des Weltmarktes betheiligten Länder, wenn nicht
überwinden, doch abschwächen. In der Ueberzeugung, daß auch
andere Regierungen von dem Wunsche beseelt sind, die Bestrebungen
einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen, über welche die Arbeiter
dieser Länder unter sich schon internationale Verhandlungen führen,
will Ich, daß zunächst in Frankreich, England, Belgien und der
Schweiz durch Meine dortigen Vertreter amtlich angefragt werde,
ob die Regierungen geneigt sind, mit uns in Unterhandlungen zu
treten behufs einer internationalen Verständigung über die
Möglichkeit, denjenigen Bedürfnissen und Wünschen der Arbeiter
entgegenzukommen, welche in den Ausständen der letzten Jahre
und anderweit zu Tage getreten sind. Sobald die Zustimmung
zu Meiner Anregung im Prinzip gewonnen sein wird, beauftrage
Ich Sie, die Kabinette aller der Regierungen, welche an der
Arbeiterfrage den gleichen Antheil nehmen, zu einer Konferenz
behufs Berathung über die einschlägigen Fragen einzuladen.“
Berlin, den 4. Februar 1890.
Wilhelm J. R.
Der zweite Erlaß war an die Minister der öffentlichen Arbeiten
und für Handel und Gewerbe gerichtet. Er hatte folgenden Wortlaut:
„Bei Meinem Regierungsantritt habe ich Meinen Entschluß
kundgegeben, die fernere Entwickelung unserer Gesetzgebung in der
gleichen Richtung zu fördern, in welcher Mein in Gott ruhender
Großvater Sich der Fürsorge für den wirthschaftlich schwächeren
Theil des Volkes im Geiste christlicher Sittenlehre angenommen hat.“
„So werthvoll und erfolgreich die durch die Gesetzgebung
und Verwaltung zur Verbesserung der Lage des Arbeiterstandes
bisher getroffenen Maßnahmen sind, so erfüllen dieselben doch nicht
die ganze Mir gestellte Aufgabe.
„Neben dem weiteren Ausbau der Arbeiter-Versicherungsgesetz—
gebung sind die bestehenden Vorschriften der Gewerbeordnung über
die Verhältnisse der Fabrikarbeiter einer Prüfung zu unterziehen,
um den auf diesem Gebiete laut gewordenen Klagen und Wünschen,
soweit sie begründet sind, gerecht zu werden.“
„Diese Prüfung hat davon auszugehen, daß es eine der
Aufgaben der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art